Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 107
134,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
31.12.1924
Herausgeber
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft + weitereVerlag
De GruyterSeitenzahl
479
Maße (L/B/H)
23,6/16/3,2 cm
Gewicht
858 g
Auflage
Reprint 2020
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-11-233631-1
283 BGB. auf eine vor Erlaß des LeistungSarteilS eingetretene, von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit berufen, oder ist er gemäß
767 ZPO. mit diesem Einwand ausgeschlossen? -- 6. 1. Ist der auf Lieferung der verkauften Ware gegen Zahlung des Vertragspreises verklagte Verkäufer, wenn er einen ausdrücklichen Einwand wegen der inzwischen eingctreteuen Geldentwertung nicht erhoben hat, unter allen Umständen antragsgemäß zu verurteilen? 2. Geht der im Liefernngsverznge befindliche Verkäufer durch seinen Verzug des Rechts, fich anf die seit dem Kaufabschluß eingetretene Markentwertung zu berufen, ohne weiteres verlustig? -- 7. Kann der Differenzeinwand gegen ein Termingeschäft in Banmwolle erhoben werden, das der Käufer oder Verkäufer von Baumwolle lediglich deshalb abschließt, um für das Risiko eines effektiv auszuführenden LiefernngSgefchäflS Sicherung oder Deckung zu erlangen? -- 8. Mit welcher Genauigkeit find im Eiseobahnfrachtbrief diejenigen Güter zu bezeichnen, deren Abfertigung nach einem Spezialtarif erfolgen soll? -- 9. Uber dm Begriff der Kenntnis, durch welche die Anfechtungstift des
664 Abf. 3 ZPO in Lauf gesetzt wird. -- 10. Erlischt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn sie ihr Geschäft mit der Firma veräußert? -- 11. Wann kann in der Prolongation eines Wechsels eine Novation gesehen werden und zu wessen Gunsten wirkt sie? -- 12. 1. Darf ein Bankier Wertpapiere, für die er von seinem Kunden volle Bezahlung erhalten hat, in einem für seine Berbindlichkciten haftenden ausländischen Depot belassen, ohne dem ausländischen Bankier anzuzeigen, daß die Wertpapiere fremdes Eigentum sind? 2. Zur Anwendung des
8 des Depotgesetzes. -- 13. 1. Unwirksamkeit der in einem prlvatschriftlichen Vertrag eingegangenen Verpflichtung zur rechtsverbindlichen Einräumung eine» Vorkaufsrechts an einem Grundstück und des mit dieser Verpflichtung verbundenen Strafversprechens. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß ein Rechtsgeschäft anch ohne den in ihm euthaltenen nichtigen Teil vorgenommen sein würde? -- 14. 1. Lassen sich Schadensersatzauspriiche für Postsendungen, deren Verlust oder Beschädigung auf Dienstpfltchtverletzungen von Postbeamten zuruckjuführen ist, nnabhängig von den Vorschriften des ReichSpostgesetzes vom 28. Oktober 1871 auS Art. 131 der Reichs- Verfassung in Verbindung mit dem Reichshaftnngsgese
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