• Produktbild: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 132
  • Produktbild: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 132
Band 132

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 132

134,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

31.12.1931

Herausgeber

Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

468

Maße (L/B/H)

23,6/16/3,2 cm

Gewicht

858 g

Auflage

Reprint 2020

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-233345-7

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

31.12.1931

Herausgeber

Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

468

Maße (L/B/H)

23,6/16/3,2 cm

Gewicht

858 g

Auflage

Reprint 2020

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-233345-7

Herstelleradresse

Walter de Gruyter
Genthiner Straße 13
10785 Berlin
DE

Email: productsafety@degruyterbrill.com

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben und erhalten dafür eine Thalia Geschenkkarte.

Jetzt verkaufen
Jetzt verkaufen

Noch keine Bewertungen vorhanden

Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel

Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.

Kundinnen und Kunden meinen

Bewertungen (0)

Weitere Artikel finden Sie in

  • Produktbild: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 132
  • Produktbild: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 132
  • Frontmatter -- Inhalt -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 1. Über die Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der überlebende Ehegatte eine zweite Ehe eingegangen ist. Inwiefern wird der Beginn der Anfechtungsfrist durch einen Rechtsirrtum des wiederverheirateten Ehegatten gehindert? Wann beginnt die Anfechtungsfrist für den überlebenden zweiten Ehegatten? -- 2. Kann die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vertragsangebot wirksam erklärt werden? -- 3. Wird die Gültigkeit einer Hypothek durch eine persönliche Pfandbrieflieferungspflicht des Schuldner-Eigentümers beeinträchtigt? Kann dieser dem Gläubiger die Befugnis zugestehen, ihm die Löschung der Hypothek bis zur Lieferung von Pfandbriefen zu verweigern? -- III. Gerichtliche- Verfahren -- 4. Hindert die Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Grund eines Schadensersatzanspruchs die vollständige Klagabweisung, die damit begründet wird, daß dem Kläger kein Vermögensschaden erwachsen sei? -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 5. Ist
    139 BGB. auf Eintragungen im Genossenschaftsregister anwendbar? -- 6. Über Verschulden beim Vertragsschluß -- 7. Über den Befreiungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters, insbesondere dann, wenn dieser für Geschäftsverbindlichkeiten ihm gehörige Gegenstände einem Gläubiger sicherungshalber übereignet hat -- 8. Zur Auslegung des
    317 HGB. Über die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des
    817 Satz 2 BGB -- 9. Verstößt ein Vergleich, den der Grundstücksveräußerer mit seinem Käufer über die Aufwertung des Kaufpreises unter Verzicht auf sämtliche Ansprüche abschließt, dann gegen die guten Sitten, wenn dabei die Ausgleichspflicht des Käufers nicht berücksichtigt wurde zum Nachteil des früheren Hypothekengläubigers, der seine persönliche Forderung gegen den Verkäufer angemeldet hatte? -- 10. Kann der Gläubiger auch nach Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung an Erfüllungsstatt noch einen Aufwertungs- oder Ausgleichsanspruch geltend machen? Unter welchen Voraussetzungen steht dem Schuldner gegen seinen Grundstücksabkäufer ein Ausgleichsanspruch zu? -- 11. Kann
    278 BGB. auf die Verpflichtung aus
    909 das. angewandt werden? Inwieweit kann der Bauherr die ihm nach
    909 obliegenden Pflichten durch Übertragung der Bauarbeiten an den Bauunternehmer erfüllen? -- II. Öffentliche- Recht -- 12. Inwieweit erleidet der Grundsatz, daß behördliche Angestellte durch Übertragung hoheitsrechtlicher Befugnisse mit Rechtsnotwendigkeit Beamte werden, dann eine Einschränkung, wenn diese Befugnisse nur von geringem Umfang sind und hinter der sonstigen Tätigkeit des Angestellten an Bedeutung erheblich zurückstehen? Zur beamtenrechtlichen Stellung der preußischen Chausseeaufseher -- 13. Sind die

    29 und 30 der mecklenburg-schwerinschen Verordnung über die Enteignung von Grundeigentum in den Landstädten und deren Gebiet vom 21. Juli 1886 mit der Reichsverfassung vereinbar? Liegt Enteignung vor, wenn die Festsetzung einer Baufluchtlinie den Charakter einer ortsgesetzlichen Regelung hat -- I. Bürgerliches Recht -- a. Reichsrecht -- 14. Welche Ansprüche stehen dem Käufer zu, der von einem Mündel, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, ein Grundstück gekauft hat, wenn der Vertreter nicht vorhandene Eigenschaften zugesichert oder vorhandene verschwiegen hat? -- 15. Kann der Nachlaßschuldner dem Grundbuchberichtigungs-Anspruch sämtlicher Miterben ein Zurückbehaltungsrecht entgegensetzen wegen schuldrechtlicher Ansprüche gegen alle oder einzelne Miterben? -- II. Öffentliche- Recht -- 16. Gehören zu den Geistlichen, die nach
    7 Abs. 2 des preuß. Besoldungsgesetzes vom 17. Dezember 1927 den vollen Wohnungsgeldzuschuß auch dann erhalten, wenn sie ledig sind, die Universitätsprofessoren der katholischen Theologie? -- III. Gerichtliche- Verfahren -- 17. Kann der bayerische Anwalt die von ihm beim B