Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf dem Gebiete des Civilrechts / Jahrgang 1904, Halbjahr 1.
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inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
31.12.1904
Herausgeber
B. Mugdan + weitereVerlag
De GruyterSeitenzahl
482
Maße (L/B/H)
24,6/17,5/3,2 cm
Gewicht
988 g
Auflage
Reprint 2020
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-11-235193-2
1166 BGB. auf ältere Hypotheken 144 -- 6) Ein in älteren Testamenten vorbehaltener Nachzettel muß nach dem 1. Januar 1900 in der Form des
2231 BGB. errichtet werden 281 -- 7) Die Vorschrift des
2302 BGB. hat rückwirkende Kraft 290 -- 8) Auf die am 1. Januar 1900 bestehende fortgesetzte Gütergemeinschaft finden die Artt. 44 ff. Preuß. Ausf.-G. z. BGB. keine Anwendung 338 -- 9) Das im Kurfürstentunl Hessen dem Vater am mütterlichen Erbteile seiner Kinder vor 1900 entstandene lebenslängliche Nießbrauchsrecht ist nicht beseitigt 353 -- 10) Der
50 Preuß. BormO. enthält eine erbrechtliche Vorschrift im Sinne des Art. 213 EG. z. BGB. und gilt daher event, fort 367 -- 11)
410 BGB. hat nicht rückwirkende Kraft 444 -- 12 -- 13 -- 14 -- 15 -- 16 -- 17 -- 18 -- 19 -- 20 -- 21 -- 22 -- 23 -- 24 -- 25 -- 26 -- 27 -- 28 -- 29 -- 30 -- 31 -- 32 -- 33 -- 34 -- 35 -- 36 -- 37 -- 38 -- Wortregister -- Backmatter
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