Die "Unmöglichkeit" als Leistungsstörung Was versteht man unter Unmöglichkeit im Sinne des §275 BGB?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
15.07.2020
Verlag
GRINSeitenzahl
10 (Printausgabe)
Dateigröße
408 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346207586
275 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Fokus liegt auf einem tieferen Verständnis für die Unmöglichkeit als eine der bedeutendsten Formen der Leistungsstörung im deutschen Schuldrecht.
Die Analyse beginnt mit der Klärung des Begriffs "Unmöglichkeit" im Sinne des
275 BGB. Dabei wird die Definition der Unmöglichkeit als die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs durch die Leistungshandlung des Schuldners erläutert. Die Unmöglichkeit tritt zum Zeitpunkt ein, in dem das Leistungshindernis auftritt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf den verschiedenen Arten von Schuldverhältnissen und ihren Auswirkungen auf die Unmöglichkeit. Hierbei wird die Unterscheidung zwischen Stückschuld und Gattungsschuld genauer beleuchtet, da die Art der Schuld einen erheblichen Einfluss darauf hat, wann und unter welchen Bedingungen Unmöglichkeit auftreten kann. Bei der Stückschuld schuldet der Schuldner einen bestimmten, individuell bestimmten Gegenstand, während bei der Gattungsschuld mehrere erfüllungstaugliche Gegenstände existieren.
Die Unterscheidung zwischen Unmöglichkeit nach
275 I,
275 II und
275 III BGB wird in dieser Arbeit ebenfalls detailliert analysiert. Dies ist von großer Bedeutung, da die verschiedenen Fallkonstellationen der Unmöglichkeit im deutschen Schuldrecht unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Schließlich werden die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit erörtert und die Frage geklärt, ob bei Unmöglichkeit der Leistung eine Gegenleistungspflicht besteht. Durch diese umfassende Untersuchung der Unmöglichkeit im deutschen Schuldrecht sollen die komplexen Aspekte dieses Rechtsinstituts verdeutlicht und ein besseres Verständnis für seine Anwendung und Bedeutung geschaffen werden.
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