Der Konflikt zwischen universellen Menschenrechten und Kulturrelativismus. Ethnologische Perspektiven
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
02.09.2020
Verlag
GRINSeitenzahl
18 (Printausgabe)
Dateigröße
567 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346239167
Universelle Menschenrechtsprinzipien tauchen in verschiedenen vergangenen und teilweise heute noch bestehenden Bevölkerungsgruppen auf und sind nicht erst seit heute ein aktuelles Diskussionsthema. Um die Menschenrechte, welche gegenwärtig im internationalen und nationalen Gesetz Bestand sind, zu schützen, kämpften viele Individuen über Jahrtausende für Wohlergehen und Gerechtigkeit. Einige handelten aus religiöser Überzeugung, während die Anderen aufgrund von Verantwortung und Mitgefühl agierten. Bevor die Debatte von universellen Menschenrechten und dem gegenüberstehenden Kulturrelativismus erläutert wird, soll ein kurzer Einblick über menschenrechtliche Gedanken in der Geschichte gegeben werden.
Wichtige Hinweise zu menschenrechtlichem Pflichtgefühl machen sich schon in den Weltreligionen erkennbar. Im Hinduismus wird beispielsweise neben der Unumgänglichkeit moralischen Verhaltens ein gutes Benehmen gegenüber anderen notbedürftigen Personen betont. Jedes einzelne Leben ist zudem ehrwürdig und soll respektiert werden. Neben den Religionen haben menschenrechtliche Ideen frühe Wurzeln in der Philosophie und Kultur. In der griechischen Philosophie entwickelte sich die Grundvorstellung eines Naturrechts, das den gleichen Respekt für alle Bürger zum Inhalt hat. Des Weiteren galt die Gleichberechtigung in politischen Angelegenheiten, welche ein einheitliches Wahlrecht und eine Übereinstimmung aller Bürgerrechte zur Voraussetzung inkludierte. Auch im nationalen Recht können die Grundzüge von Menschenrechten nachverfolgt werden. Eine der ältesten Erfassungen von Rechtssprüchen ist der babylonische Kodex Hammurabi. Auch wenn manche Gesetze, die dort niedergeschrieben wurden, mit den heutigen Menschenrechten unvereinbar wären (wie die Todesstrafe), gibt es viele Vorschriften, die auf menschenrechtliche Werte aufmerksam machen. Zum Beispiel muss den Gefangenen, die Opfer einer Misshandlung gewesen sind, Hilfe geleistet werden.
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