Das Problem der Triage in der Corona- Epidemie. Grenzen und Kriterien der rechtfertigenden Pflichtenkollision
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
26.01.2021
Verlag
GRINSeitenzahl
36 (Printausgabe)
Dateigröße
601 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346335173
Als Corona- Epidemie wird der nahezu weltweite Ausbruch und die Verbreitung der neuen Atemwegserkrankung COVID-19 bezeichnet. Das erstmalige Auftauchen dieser Erkrankung geschah im Januar 2020 in der chinesischen Metropole Wuhan. In der Folgezeit entwickelte sich das Virus zu einer Epidemie, die sich über China hinweg auf der ganzen Welt zu einem globalen Problem ausbreitete.
Eine erste Infektion eines Deutschen wurde schließlich am 28. Januar 2020 vom Robert-Koch-Institut erklärt und durch einen Laborbefund bestätigt. Damit war das Virus schließlich auch in der Bundesrepublik angelangt. Wenige Tage später kündigte die Bundeskanzlerin bereits einschneidende Maßnahmen an, die eine weitere Ausbreitung des Virus stoppen, beziehungsweise verlangsamen sollten.
Am 17. März schließlich änderte das Robert- Koch Institut seine bisherige Einschätzung zur neuartigen Epidemie insofern, als dass die Gefährdung für die Bevölkerung nun sehr hoch gewesen sein soll. Gemeint war damit, dass die Vermutung bestand, dass es zu einer massiven Überlastung der intensivmedizinischen Kapazitäten kommen könnte, die es erforderlich macht, die diesbezüglichen Kapazitäten zu erweitern und darüber nachzudenken, was unser Gesundheitssystem in solch einer Krise leisten kann.
Bereits jetzt war klar, wie man an den hohen Sterblichkeitsraten in Italien und Spanien sah, dass man sich darüber Gedanken machen musste, inwiefern man damit umgehen würde, wenn plötzlich mehr Patienten erscheinen würden, als vorhandene Kapazitäten hinsichtlich Beatmung, Personal und Betten, verfügbar wären. In solch einer Situation müssen schließlich Ärzte darüber entscheiden, welcher der Patienten Hilfe bekommt, und welcher nicht. Demgemäß ist die Rede von der sogenannten Triage, bei der Patienten in verschiedene Schweregrade eingeteilt und dadurch priorisiert behandelt werden. Da dies jedoch ein Bereich ist, der rechtlich nur sehr unzureichend geregelt ist, ist eine hieraus entspringende Strafbarkeit von Ärzten, die Entscheidungen vornehmen müssen, nicht sehr fernliegend.
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