Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG. Eine Untersuchung zur systemgerechten Bemessung der Absetzung für Abnutzung bei einem nach der Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgut.
-
- Deutsch ausgewählt
109,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
18.02.2021
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
387
Maße (L/B/H)
23,1/15,5/2 cm
Gewicht
582 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-15950-5
7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich um bisherige Abschreibungen zu kürzen, wenn das Wirtschaftsgut vor seiner Einlage in das Betriebsvermögen zur Erzielung von Überschusseinkünften verwendet wurde. Dies soll verhindern, dass der Steuerpflichtige »doppelte Abschreibungen« vornehmen kann.
Die Untersuchung diskutiert die Vorschrift und zeigt auf, dass weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, mit denen der Steuerpflichtige eine mehrfache Berücksichtigung seiner Aufwendungen erzielen kann. Anhand der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Abschreibungen entwickelt die Arbeit einen Lösungsvorschlag, der eine systemgerechte Besteuerung ermöglichen soll.
Im Ergebnis kann die Inanspruchnahme nicht vorgesehener Steuervorteile durch eine Besteuerung der Einlage erheblich eingeschränkt werden. Allerdings ist eine Reform der dualistischen Einkunftsermittlung nötig, um sämtliche Steuergestaltungen auszuschließen.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenKundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice