Mergers & Aquisitions. Reichweite und Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
08.03.2021
Verlag
GRINSeitenzahl
28
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,3 cm
Gewicht
56 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-346-33440-4
613a BGB zu schaffen. Im Vordergrund steht dabei, wann der Tatbestand des Betriebsübergangs erfüllt ist, der die an ihn geknüpften Rechtsfolgen wie den Übergang der Arbeitsverhältnisse, die gesamtschuldnerische Unterrichtungspflicht des Betriebsveräußerers und des Betriebserwerbers sowie das Widerspruchsrecht der betroffenen Arbeitnehmer auslöst.
Der schnelle und stetige Wandel der wirtschaftlichen Verhältnisse erfordert heute eine größere Flexibilität der Unternehmensorganisation. In einer hochgradig arbeitsteiligen und im globalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft gehören betriebliche Umstrukturierungen, Unternehmenszusammenschlüsse bzw. Spaltungen, Verkauf und Zukauf von Betrieben und Betriebsteilen zur täglichen Praxis der Unternehmen. Solche Vorgänge sind als Betriebsübergang zu werten und finden ihre Regelung in
613a BGB. Die Schutznorm des
613a BGB wurde erstmals im Jahre 1972 eingeführt und sollte zu mehr Rechtssicherheit hinsichtlich des Arbeitnehmers führen, indem sein Arbeitsverhältnis bei einem Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergeht und somit erhalten bleibt. Dennoch wirft diese Vorschrift einige schwierige arbeitsrechtliche Fragen nach dem Vorliegen eines Betriebsübergang in der Anwendung des
613a BGB auf.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenKundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice