Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen. Ausgewählte haftungsrechtliche Probleme gegenüber Patienten
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
29,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Ja
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
26.03.2021
Verlag
GRINSeitenzahl
61 (Printausgabe)
Dateigröße
719 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346374844
Wem wird das Handeln von künstlich intelligenten Systeme im Gesundheitswesen zugerechnet, wenn ein System allein Verträge schließt, eigenständig lernt und Entscheidungen trifft? Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn es zu einem Behandlungsfehler kommt und von dem Patienten Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgelder geltend gemacht werden. Wen soll ein Geschädigter in Anspruch nehmen, wenn kein Mensch, sondern ein System gehandelt hat und wie werden Beweise geführt? Es ist zu bedenken, dass das nationale Haftungsrecht nicht nur darauf abzielt, dass Geschädigte eine berechtigte Entschädigung erhalten, sondern auch einen wirtschaftlichen Anreiz für haftende Personen darstellt, Schäden zu vermeiden. Diese Grundsätze sollten auch bei dem Einsatz von KI eingehalten werden.
Spezifische Haftungsregelungen für KI-Systeme gibt es im nationalen Recht noch nicht. Da KI somit auch aus juristischer Sicht Neuland ist, wird von vielen Seiten von der Legislative gefordert, dass neue Haftungsregelungen eingeführt werden müssen. Fraglich ist, ob dies notwendig ist oder das nationale Zivilrecht auf den Einsatz von KI im Gesundheitswesen bereits vorbereitet ist und lediglich einzelne Rechtsnormen angepasst werden müssen.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice