Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweismittel § 359 StPO Bedeutung und Begründetheit anhand von Beispielen
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Ja
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
30.03.2021
Verlag
GRINSeitenzahl
27 (Printausgabe)
Dateigröße
526 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346377654
Das Wiederaufnahmeverfahren gilt in der Rechtsordnung als ultima ratio; vorher müssen alle anderen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe ausgeschöpft worden sein. Unter Beachtung der Struktur des Wiederaufnahmerechts liegt ein Fehlurteil dann vor, wenn das Urteil ganz oder teilweise nicht mit der materiellen Rechtslage übereinstimmt und der Verurteilte somit zu Unrecht bestraft wurde. Im Wiederaufnahmeverfahren kommt es zur außerordentlichen Überprüfung der tatgerichtlichen Entscheidung durch ein Gericht.
Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten wird auch vom Grundsatz der Treuepflicht des Staates getragen. In der Gesellschaft ist der Bürger dem Staat, welcher das Strafrecht anwendet, unterworfen und hat dabei gleichzeitig einen Anspruch darauf, eine gerechte und sichere Behandlung zu erhalten. Wird eine Person zu Unrecht verurteilt, hat sie somit im Umkehrschluss auch einen Anspruch auf Kontrolle und Rehabilitierung. Ein Wiederaufnahmeantrag muss eingereicht werden, der die Gründe für den Antrag darlegt und das Ziel, mit dem die getroffene Entscheidung angegriffen werden soll.
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