Produktbild: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 45
Band 45

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 45

109,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

14.01.1920

Herausgeber

Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

399

Maße (L/B/H)

23,6/16/2,7 cm

Gewicht

744 g

Auflage

Neue Folge (Band 95 der ganzen Reihe), Reprint 2021

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-244043-8

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

14.01.1920

Herausgeber

Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

399

Maße (L/B/H)

23,6/16/2,7 cm

Gewicht

744 g

Auflage

Neue Folge (Band 95 der ganzen Reihe), Reprint 2021

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-244043-8

Herstelleradresse

Walter de Gruyter
Genthiner Straße 13
10785 Berlin
DE

Email: productsafety@degruyterbrill.com

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  • Produktbild: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 45
  • Frontmatter -- Inhalt -- 1. Zum Einfluß des Krieges auf die Höhe einer Unfallrente -- 2. Zur Lehre vom Schadensersatzanspruch bei Werkverträgen -- 3. Zur Anwendung de» § 313 Satz 1 BGB. -- 4. Zur Auslegung einer der Verbürgung für ein Vereinbarungsdarlehen beigefügten Abrede, wonach der Bürge nur bis zu der zu ermittelnden Höhe der jenem zugrunde liegenden Werklohnforderung hasten soll. Form einer solchen Abrede -- 5. Liegt eine Schenkung vor, wenn noch der Erblasser selbst den Gegenstand eine- Vermächtnisses dem Bedachten Übereignet? Auch dann, wenn das Vermächtnis in einem Erbvertrage von Eheleuten durch den künftig überlebenden Ehegatten angeordnet ist und dieser nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten die Erbschaft angenommen hat? -- 6. Zum Begriffe der Fahrlässigkeit. Ist auf die Anschauungen des Personenkrise Rücksicht zu nehmen, dem der Täter angehört? -- 7. Begriff der Abrechnung. Anerkenntnis auf Grund einer Abrechnung durch Entgegennahme derselben und Fortsetzung des Geschäftsbetriebs -- 8. Begründet die Vorschrift einer Kriegsverordnung, die gesamten Vorräte an eine Kriegsgesellschaft abzuliefern, Unmöglichkeit der Leistung? Auslegung der Vertragsbestimmung „Lieferzeit Oktober bis Mai". Zur Surrogation bei beschränkter Gattungsschuld -- 9. Bildet es eine ausreichende Angabe des Grundes für die Entziehung des Pflichtteil-, wenn in der letztwilligen Verfügung nur die vom Gesetz in § 2333 Nr. 5 BGB. gebrauchten Borte wiedergegeben werden? -- 10. Besitzt die Fellstelle Groß-Berlin Parieifähigkeit? Zur Frage der Neuschaffung von jurist. Personen des öffentl. Rechtes (Kommunalverbänden) -- 11. Tritt bei der offenen Handelsgesellschaft der für den Fall des Todes eines Gesellschafters bestimmte Übergang des Geschäfts auf den anderen Gesellschafter auch dann ein, wenn ein Gesellschafter gekündigt hat, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist stirb -- 12. Finden die Verordnungen vom 22. Dezember 1914, 4. November 1915 und 26. Oktober 1916 über die Verjährungsfristen Anwendung auf die in Art. 7 IntFrachtllb. geregelte Verjährung des Frachtzuschlags? -- 13. „Übergabe" der Kundschaft seitens eines Geschäftsinhabers an einen anderen gegen das Versprechen des Erwerbers, dem Übertragenden eine Zeitlang einen Bruchteil des Umsatzes mit der Kundschaft zu zahlen. Wie wirkt es auf die Zahlungspflicht, wenn innerhalb der bestimmten Zeit der Erwerber das Geschäft aufgibt? Zu § 588 Nr. 3 ZPO -- 14. Auflösung einer Gesellschaft m. b. H. durch Kündigung -- 15. Einfluß der Preissteigerung infolge Krieges auf Lieferung-verträge über Auslandsware im Großhandel. Unmöglichkeit der Leistung bei Gattungssachen. Befreiung nach Treu und Glauben im Verkehr? Wer trägt die Kriegsgefahr -- 16. Befreit beim Kauf nach Probe die Probemäßigkeit der Kaufsache den Verkäufer von der Haftung für heimliche Mängel, die an der Probe nicht zu erkennen waren -- 17. Braucht der Empfänger eines Bestätigungsschreibens Widerspruch gegen denen Inhalt zu erheben, wenn dieser vom Verfasser willkürlich erfunden worden ist? -- 18. Irrtum und Diffens. Begriff der Aufwendungen deS Beauftragten, insbesondere beim Zahlungsauftrag -- 19. Anwendung des § 826 BGB., wenn ein Fabrikant mit einem Angestellten der Heeresverwaltung vereinbart, daß dieser ihm durch seinen Einfluß unter Zurückdrängung anderer Bewerber eine Heereslieferung verschaffen soll, wogegen er den Angestellten an dem zu erwartenden Gewinne beteiligt -- 20. Haftung wegen Verschuldens beim Vertrag- 20. Haftung wegen Verschuldens beim Vertragschluß -- 21. Inwiefern hat neben dem Ladentnhaber und Mieter auch der Hauseigentümer für die Verkehrssicherheit der Zugänge zu dem Laden einzustehen? -- 22. Höhere Gewalt i. S. des § 1 HaftpflG -- 23. Umwandlungsklage. Ist der Ersatzpflichtige für die Dauer der Einziehung des Beschädigten zum Heeresdienste schlechthin von der Rentenzahlungspflicht befreit? Zur Beweislast -- 24. Tatsächliche Vermutung i