Verstoßen Hartz-IV-Sanktionen gegen die Menschenwürde? Eine Darstellung Leistungsminderungen durch Pflichtverletzungen bei über 25-Jährigen laut Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05. November 2019
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Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
07.09.2021
Verlag
GRINSeitenzahl
24
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,3 cm
Gewicht
51 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-346-45028-9
31, 31a, 31b SGB II. Während einige Schlussfolgerungen durchaus auf andere Leistungsberechtigte von Sozialleistungen bzw. auf andere Sanktionsregelungen zutreffen können, müsste das dennoch im Einzelnen betrachtet werden.Wer nicht aktiv und nach Einschätzung der Behörden in zumutbarem Maße an der Beseitigung seiner oder ihrer Hilfebedürftigkeit mitwirke (in der Regel durch Suche und Aufnahme einer Erwerbsarbeit), hat mit Kürzungen seiner oder ihrer Sozialleistungen zu rechnen. Da jedoch eine, wenn auch vorübergehende, Kürzung einer existenzsichernden Sozialleistung mit der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen kollidiert, musste sich schließlich das Bundesverfassungsgericht diesem Problem widmen. Am 05. November 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht über die Hartz-IV-Sanktionen, konkreter über den Paragraphen zu den Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (
31a SGB II) in Verbindung mit den Paragraphen zu Pflichtverletzungen und dem Beginn und der Dauer der Minderung (
31, 31b SGB II) und erklärte sie für teilweise verfassungswidrig. Doch das 59 Seite lange Urteil kann nur eine Momentaufnahme davon bieten, wie die Judikative aktuell die Gewichtung der im Konflikt liegenden Normen setzt. Der gesellschaftliche Diskurs geht trotzdem weiter, das zeigen die kontroversen Reaktionen. Mehrere Organisationen und Parteien befürworten weiterhin eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen bzw. die Überarbeitung der Regelungen.
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