Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung und Literatur Einschließlich ihrer Modifikation in Gestalt des Strafverfolgungshindernisses des § 398a AO
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Sprache:Deutsch
47,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
16.09.2021
Verlag
GRINSeitenzahl
92
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,7 cm
Gewicht
146 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-346-46036-3
371 AO. Dieser hebt sich im deutschen Strafrecht durch seinen Ausnahmecharakter hervor, wonach ein Steuerpflichtiger strafrechtlich nicht verfolgt wird, obwohl er den Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß
370 AO erfüllt hat. Damit die Selbstanzeige auch eine strafbefreiende Wirkung entfaltet, muss der Steuerpflichtiger vollständige und richtige Angaben, mithin also "reinen Tisch" machen, worauf in der Arbeit näher einzugehen sein wird.Damit stellt die in Aussicht gestellte "Wohltat", durch die Selbstanzeige eine Strafbefreiung zu bekommen, den Steuerpflichtigen vor einer folgen- schweren Entscheidung, die aufgrund der Komplexität der Materie gründlich durchdacht sein muss. Mit welchen Risiken und Fallstricken die Abgabe einer Selbstanzeige verbunden ist, kann nicht zuletzt an den prominenten Fällen wie Uli Hoeneß und Alice Schwarzer nachjustiert werden, was sich auch letztlich durch den steten Rückgang der Selbstanzeigen abzeichnet.Gleichwohl gewinnt das Institut der Selbstanzeige, auch dank der internationalen Zusammenarbeit noch mehr an Bedeutung und dürfte aktueller sein als je zuvor. Eingebettet in dem "Common Reporting Standard" (CRS) sowie im Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG), kommt der Fiskus an Daten von Steuerbürgern. An dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten nehmen zurzeit 109 Staaten teil, die Auslandskonten ihrer Bürger auswerten. Bevor das Institut der Selbstanzeige unter Lupe genommen wird, ist auf die wesentlichen Aspekte der Steuerhinterziehung nach
370 AO einzugehen. Sodann werden die positiven und negativen Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige eingehend erläutert. Dabei wird das Verhältnis zu anderen Vorschriften, insbesondere zum Strafverfolgungshindernis des
398a AO näher behandelt. Auf die Folgen einer strafbefreienden Selbstanzeige wird ebenfalls eingegangen.
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