Entscheidungsbesprechung zu OGH 22.06.2011, 2 Ob176/10m
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Sprache:Deutsch
15,99 €
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
06.10.2021
Verlag
GRINSeitenzahl
23 (Printausgabe)
Dateigröße
599 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346507242
Im Rahmen der Wohnungsbesichtigung erhielt der Kläger von einer Mitarbeiterin der Nebenintervenientin ein Exposé mit Angaben zum Kaufobjekt. Genannt war darin, dass das Objekt A eine Vierzimmerwohnung sei, im Zentrum von Bregenz liege, eine sehr gute Infrastruktur aufweise, im Jahr 1968 erbaut worden sei, der Zustand renovierungsbedürftig sei, die Betriebskosten EUR 233,30 betragen, kein Reparaturfonds vorhanden sei, die Wohn-Nutzfläche 123,44 m² betrage, ein Lift vorhanden sei, Sanierungen zukünftig geplant seien, die Wohnung nach Vereinbarung beziehbar sei und der Kaufpreis EUR 126.000 betrage.
Das Exposé war jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr richtig, da mittlerweile ein Reparaturfonds gebildet worden war, wovon die Maklerin aber nichts wusste. Weiters war im Exposé aufgrund fehlender Unterlagen ein "fiktives" Baujahr genannt. Das tatsächliche Baujahr ist das Jahr 1956. Die Maklerin und im Prozess Nebenintervenientin hatte es unterlassen, den Beklagten nach dem ihm bekannten Baujahr zu fragen.
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