Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL
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Sprache:Deutsch
84,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
17.02.2022
Abbildungen
XXI, mit Abbildung
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbHSeitenzahl
241
Maße (L/B/H)
21/14,8/1,5 cm
Gewicht
346 g
Auflage
1. Auflage 2022
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-658-36575-2
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff des 22 S. 1 Alt. 2 KUG, den der Gesetzgeber trotz des massiven technischen Wandels und der herausragenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit über 100 Jahren nicht novelliert hat. Vielmehr greift die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur im Rahmen des 22 S. 1 Alt. 2 KUG seit jeher auf das Verständnis des urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gemäß 15 Abs. 3 UrhG zurück, der infolge der umfassenden Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL erhebliche Modifikationen erfahren hat. Die Arbeit widmet sich insoweit der Frage, ob für den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff tatsächlich der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff, die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH herangezogen werden können. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen dem bildnisrechtlichen und dem urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff konstatiert, die eine Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gebieten. Die Autorin entwickelt daher einen von 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL losgelösten Öffentlichkeitsbegriff, der den bildnisrechtlichen Spezifika Rechnung trägt.
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