Die Kreditsicherungsrechte Bürgschaft, Schuldübernahme und Schuldbeitritt
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Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
06.04.2022
Verlag
GRINSeitenzahl
15 (Printausgabe)
Dateigröße
531 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346621757
Die Bürgschaft ist ein Schuldvertrag, in dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten einzustehen,
765 Abs. 1 BGB. Vertragspartner sind also der Bürge und der Gläubiger, nicht aber der Dritte. Da aus dem Vertrag nur der Bürge verpflichtet wird, handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag.
Am konkreten Beispiel des Kreditsicherung durch Bürgschaft bei einer Darlehensgewährung heißt das: Der Gläubiger, das Bankinstitut in der Regel, kann einmal von seinem Schuldner (= Hauptschuldner) Erfüllung der Forderung, hier Rückzahlung des Darlehens verlangen; zum anderen kann er, wenn der Schuldner nicht erfüllt, von dem Bürgen (= Nebenschuldner) Befriedigung aufgrund des Bürgschaftsvertrages begehren.
Der Bürge verpflichtet sich also, als Nebenschuldner für eine fremde Schuld einzustehen. Deshalb setzt die Bürgschaft notwendigerweise eine Verbindlichkeit des Schuldners voraus. Der Gläubiger der Hauptforderung und der Bürgschaftsgläubiger müssen personenidentisch sein. Man spricht von der Akzessorietät der Bürgschaft.
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