Ausfall von Gesellschafterdarlehen nach den Neuregelungen von 2019 und 2020. § 17 Abs. 2a EStG, § 20 Abs. 6 S. 6 EStG und § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. b ES
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
47,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
28.07.2022
Verlag
GRINSeitenzahl
88
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,7 cm
Gewicht
141 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-346-65491-5
17 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) beteiligten Gesellschafter häufig als Mittel zur Liquiditätsstärkung bzw. Liquiditätsbeschaffung genutzt. Nicht selten kommt es dann letztlich zum Ausfall der Darlehensforderung des Gesellschafters oder zu Aufwendungen aus der Inanspruchnahme der gewährten Bürgschaft. In diesem Fall stellt sich regelmäßig die Frage, inwiefern und in welcher Höhe die eingetretenen Verluste steuerliche Berücksichtigung finden. Die Beurteilung der Rechtslage ist komplex, hat durch zahlreiche Gesetzesänderungen mehrfach wesentliche Änderungen erfahren und wirft nach wie vor zahlreiche Zweifelsfragen auf. Die Rechtsentwicklung der vergangenen 13 Jahre ist essenziell, da die steuerlichen Konsequenzen sowohl vom Zeitpunkt der Forderungsbegründung des Gesellschafters als auch vom Zeitpunkt der Verlustrealisation abhängen. Eine systematische Fallgruppenbetrachtung ist demzufolge unabdingbar. Mit
17 Abs. 2a EStG wurde im Jahre 2019 eine neue Vorschrift kodifiziert, die auf den ursprünglichen Regelungen aufbaut. Zudem wurde die Verlustverrechnung durch einen neuen S. 6 im
20 Abs. 6 EStG verschärft. Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2020 sind nun wiederum Modifikationen in
20 EStG sowie auch in
32d EStG vorgenommen worden. Diese gesetzlichen Neuregelungen erweitern die bis dato unübersichtliche Rechtslage beim Ausfall von Gesellschafterdarlehen und der Inanspruchnahme aus Gesellschafterbürgschaften erneut.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben und erhalten dafür eine Thalia Geschenkkarte.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice