Friedrich Bouterwek und Kants Rechtslehre Rechtsgeschichtliche Betrachtung zweier Rezensionen aus der Zeitschrift "Göttingische Anzeigen von gelehrten Sachen" von 1797 und 1799
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
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Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
29.11.2022
Verlag
GRINSeitenzahl
22 (Printausgabe)
Dateigröße
563 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346769831
Gemeinhin gilt Immanuel Kant nicht nur als einer der größten Philosophen der deutschen Geschichte, er wird auch häufig als Begründer des Deutschen Idealismus bezeichnet, dem in der Folge auch Fichte, Schelling oder Hegel zuzurechnen sind. Diese Strömung, vom griechischen Wort ¿d¿a abgeleitet, deutet die Wirklichkeit des Subjekts aus einem Urbild heraus und beinhaltet einen erkenntnistheoretischen und einen kritischen Aspekt: die Realität kann nur für ein Subjekt bestehen. Dies widerspricht den Ansätzen der Materialisten, die die Welt auf aus Materie bestehende Gesetzmäßigkeiten zurückführen. Man muss den Begriff auch von den Realisten stark abgrenzen, die die Welt als objektiv, also für alle gleich, sehen. Kant steht mit der 1797 verfassten Rechtslehre zwischen diesen Ideen und versucht als Folge der "Revolution im Kopfe" , deren zentraler Punkt die geistige Selbstverwaltung ist, Rechtsgrundlagen zu entwickeln, die sich a priori aus der Vernunft ergeben. Denn für ihn besitzt jeder Mensch eine natürliche Anlage zur Metaphysik und erkennt gewisse Ordnungsprinzipien, wie Freiheit oder Gleichheit, an. Er ist der Meinung, dass Ideen Leitprinzipien des Menschen sind, die durch äußere Einflüsse verändert werden. Durch moralische Erkenntnis kann der Mensch "das System vernünftiger Selbsterhaltung" schaffen. Während Kant eher aus dem Bereich der Philosophie seine Kenntnisse schöpft, kann Friedrich Bouterwek mit einem Jurastudium an der Universität Göttingen aufwarten. Nicht nur aus Verehrung Kants' , sondern auch aus einem rechtswissenschaftlichen Hintergrund heraus wagt er eine Kritik an der Rechtslehre. Dies ist die einzige Kritik, die Kant selbst beantwortet und daraufhin seinen Text zum Teil näher erläutert, woraufhin eine zweite Rezension folgte.
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