Der Impairment-only Approach für die Goodwillbilanzierung. Eine kritische Betrachtung der IFRS-Regelungen
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Sprache:Deutsch
16,99 €
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
01.02.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
23 (Printausgabe)
Dateigröße
1087 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346805355
Einer der wohl bekanntesten und meist diskutiertesten Unternehmenszusammenschlüsse der letzten Jahre war der Aufkauf der Firma Monsanto von der Bayer AG. Diese Fusion kostete Bayer rund 68 Milliarden Euro. Im zugehörigen Geschäftsbericht listete Bayer den Anstieg des Geschäfts- oder Firmenwertes (GoF) durch Monsanto mit 22.998 Mio EUR. Insgesamt führte der Aufkauf zu einem Nettozufluss von 45.290 Mio EUR für Bayer. Doch Bayer steht mit der Anhäufung von Goodwill nicht alleine da. So titelt das Handelsblatt im Jahr 2020 "Die 317-Milliarden-Euro-Blase: Hoffnungwerte belasten Bilanzen der Dax-Konzerne. Viele Dax-Konzerne haben ihre Bilanzen mit Hoffnungswerten aus überteuerten Übernahmen strapaziert. Das wird in der Coronakrise zum Problem." Bereits in der Vergangenheit sah die Zeitung Wirtschaftswoche in den immensen Goodwillwerten ein Problem. Obwohl im Jahr 2012 das Eigenkapital von 18 bekannten börsennotierten Firmen bei rund 64 Mio EUR lag, blieb nach Bereinigung der Summe um die Abschreibung auf den Goodwill nur noch ein Kapital von rund 15 Mio EUR übrig. Dies seien stille Lasten, die einen großen Anteil des bilanzierten Eigenkapitals darstellen. Obwohl Goodwill-Abschreibungen in Krisenzeiten zu erwarten sind, bleiben sie meist trotz angespannter finanzieller Lage aus, da sie in der Regel zu Gewinneinbrüchen führen. Viele Unternehmensvorstände versuchen in ihrer aktiven Zeit Kurseinbrüche zu verhindern. Oft werden diese Positionen erst bei Vorstandwechseln bereinigt, wie beispielsweise in den Fällen Siemens oder Puma. Auch ein anderer Sportkleidungshersteller musste Abschreibungen ausweisen. So steht im Geschäftsbericht 2020 von Adidas bezüglich einer zugehörigen Marke: "Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich bei den Markenrechten mit unbegrenzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer, im Rahmen des Wertminderungstests zum 30.Juni2020, eine Wertminderung in Höhe von 41Mio. EUR für das Markenrecht Reebok, so dass dessen Buchwert zum 31. Dezember 2020 somit 733 Mio. EUR beträgt."
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