Der Bundeszwang nach Art. 37 GG und die Möglichkeiten im Rahmen der Thüringer Verfassungskrise 2020
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
29.03.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
23 (Printausgabe)
Dateigröße
3613 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346845993
Zu Beginn des dritten Wahlgangs vertraute das rot-rot-grüne Bündnis noch auf eine Minderheitsregierung als überraschend der FPD-Landeschef und Gegenkandidat Thomas Kemmerich mit Stimmen der AfD-Fraktion 45 zu 44 zum neuen Ministerpräsidenten gewählt wurde. Da sich das spontane rechte Bündnis als nicht koalitionsfähig herausstellte, erklärte Kemmerich nach 28 Tagen Amtszeit seinen Rücktritt und warf hierdurch tiefgehende Fragen zur Mehrheitsbildung im Sinne der Thüringer Landesverfassung auf, da kurz darauf Ramelow mit seiner 44 zu 45 - Minderheitsregierung nach der Macht griff.
Vertreter der juristischen Literatur äußerten früh erhebliche Zweifel daran, dass eine Minderheitsregierung mit mehr Nein-Stimmen gegen Ramelow, als Ja-Stimmen für ihn (negative Mehrheit) vom Wortlaut des Art. 70 Abs. 3 ThürVerf umfasst sei.
Im Fall, dass auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf Klage einer Landtagsfraktion dieser Auffassung folgt, stünde Thüringen spätestens hier vor einer bisher einmaligen Regierungskrise. Wieland äußerten sich bereits Mitte Februar 2020 zur Regierungskrise in Thüringen und forderten notfalls ein noch nie dagewesenes direktes Einschreiten des Bundes mittels des Bundeszwangs aus Art. 37 GG.
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