Die Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG. Voraussetzungen, Besonderheiten und Rechtsfolgen der Realteilung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
28.04.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
27 (Printausgabe)
Dateigröße
486 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346863973
16 Abs. Satz 3 hinreichend zu definieren und die Anwendungsvorschriften kritisch zu analysieren. Somit soll ein Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die Folgen der Realteilung geschafft werden.
Das zweite Kapitel dieser Arbeit dient der Definition der Realteilung nach
16 Abs. Satz 3 EStG und soll somit bereits zu Beginn einen Überblick verschaffen. Die Kapitel drei und vier beschreiben die Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen der Realteilung nach aktueller Gesetzeslage. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf Kapitel fünf dieser Arbeit, welche die Besonderheiten im Rahmen der Realteilung beleuchtet und kritisch analysiert. Kapitel sechs soll ergänzend hierzu einen kurzen Überblick über die Folgen im Bereich anderer Steuerarten verschaffen und das siebte Kapitel fasst noch einmal die wichtigsten Änderungen durch den Realteilungserlass der Finanzverwaltung zusammen, welcher bereits im Laufe dieser Arbeit an mehreren Stellen relevant sein soll. Somit wird ein allgemeiner Überblick über die Realteilung nach
16 Abs. 3 Satz 3 EStG geschaffen.
Die Realteilung nach
16 Abs. 3 EStG regelt die Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder Einzelwirtschaftsgütern einer Mitunternehmerschaft in das jeweilige Betriebsvermögen der Mitunternehmer bei Auflösung einer Personengesellschaft oder Ausscheiden eines Mitunternehmers. Ziel der Vorschrift ist es, hierbei die Aufdeckung stiller Reserven möglichst zu vermeiden.
Der Gesetzgeber hat den Begriff der Realteilung nicht hinreichend definiert.2 Dies erschwert die Gestaltung der Anwendung in der Praxis erheblich. Die Finanzverwaltung hat infolgedessen mit dem sogenannten Realteilungserlass reagiert. Mit BMF-Schreiben vom 19.12.2018 wurde der Realteilungserlass von der Finanzverwaltung neu gefasst und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
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