KöMoG: Vom Transparenz- zum Trennungsprinzip. Steuerrechtliche Risiken und Probleme bei der Option nach § 1a KStG und mögliche Lösungsansätze
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- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
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Sprache:Deutsch
27,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
24.05.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
56
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,5 cm
Gewicht
96 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-346-88344-5
1a KStG ergeben können und in der Folge für eine Nichtanwendung der Option sorgen (Kapitel C). Ein besonderes Augenmerk wurde dabei, aufgrund der Relevanz in der Praxis, auf das bei Personengesellschaften in vielen Fällen vorhandene Sonderbetriebsvermögen gerichtet. Insoweit wird auch auf die schenkungsteuerlichen und grunderwerbssteuerlichen Folgen eingegangen. Im nächsten Schritt wird dargestellt, inwieweit praxistaugliche und realisierbare (Gestaltungs-)Möglichkeiten bestehen, um die unter Kapitel C ausgeführten ertragsteuerlichen Risiken und Probleme zu verringern bzw. zu vermeiden (Kapitel D). Von zentraler Bedeutung dabei ist, dass alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung der Option nach
1a KStG steuerneutral bzw. steueroptimal abgewickelt werden. Einführend wird im Kapitel B der durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 eingeführte
1a KStG näher vorgestellt. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 wurde
1a KStG eingeführt, der Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Durch die Anwendung des
1a KStG unterliegen die betreffenden Gesellschaften in der Folge nicht mehr der transparenten Besteuerung (Transparenzprinzip), sondern dem Trennungsprinzip. Infolgedessen erfolgt die Besteuerung wie bei Körperschaften. Für Zwecke der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer wird die Besteuerung der Anteilseigner und Mitglieder der Körperschaften strikt von den der Körperschaften getrennt. Mit dieser Einführung wurde eine weitere Empfehlung der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung ("Brühler Empfehlungen") umgesetzt.
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