Friedrich II. und die Konstitutionen von Melfi. Ersatz weltlicher und geistlicher Fürsten durch den Einsatz von Ministerialen in wichtige Ämter?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
30.06.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
17 (Printausgabe)
Dateigröße
526 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346898913
In den Konstitutionen von Melfi erläuterte Friedrich II., dass er auch an Orten, wo er nicht anwesend sein kann, als gegenwärtig betrachtet werden soll. Das Einsetzen von Reichsministerialen als Verwaltungsinstrument kam hier besonders zur Geltung, da er durch sie wirkte. Anders, als Adlige mit eigenem Machtbestreben waren ihm Männer in der Funktion eines Ministerialen treu ergeben, was die Verwaltung seines Reiches in Abwesenheit vereinfachte. Bei den besagten Konstitutionen von Melfi handelte es sich um ein Gesetzeswerk, dass im September 1231 verkündet wurde. Die zunächst 219 Einzelgesetze sollten der Neuordnung des Königreichs Sizilien dienen und behandelte neben allgemeinem Verfahrens- und Prozessrecht auch Straf- und Verwaltungsrecht, sowie das Lehn- und Zivilrecht. Dieser Gesetzeskorpus entpuppte sich als erster mittelalterlicher Versuch einer umfassenden staatlichen Kodifizierung einer Rechtsordnung und wird hauptsächlich unter dem Namen "Liber Augustalis" verwendet.
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