Wann ist das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer sinnvoll? Eine Analyse von Auswirkungen, Chancen und Risiken
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Sprache:Deutsch
29,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
21.08.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
64 (Printausgabe)
Dateigröße
1688 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346924919
Bei der Gründung eines Unternehmens stellt die Wahl der Rechtsform des zukünftigen Unternehmens ein wesentliches Entscheidungskriterium dar. Dabei sind neben den Einzelunternehmern die Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften die häufigsten Rechtsformen in Deutschland. Bei der Entscheidung für die richtige Wahl der Rechtsform spielen neben den Kriterien wie Haftung, Gründungsaufwand und Gesellschaftsstrukturen ebenfalls die steuerlichen Konsequenzen eine wesentliche Rolle. Aufgrund der unterschiedlichen Systematik in der Besteuerung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sind die steuerlichen Vorteile und Konsequenzen im Rahmen der jeweiligen Rechtsform allerdings schwer zu pauschalisieren. Während Gewinne von Personengesellschaften aufgrund des Transparenzprinzips auf Ebene der Gesellschafter mit dem persönlichen Einkommensteuertarif besteuert werden, werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nach dem Trennungsprinzip zunächst auf Ebene der Gesellschaft mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer besteuert. Erst die Ausschüttung von Gewinnen der Kapitalgesellschaft löst eine entsprechende Einkommensbesteuerung auf Ebene des Anteilseigners aus.
Mit der Option von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer (nachfolgend: Option) hat der Gesetzgeber erst mit dem am 25.06.2021 im Bundesrat vorgelegten KöMoG durch die Einführung des
1a KStG nachgeholt. Damit haben Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erstmalig die Möglichkeit zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft durch Vornahme eines fiktiven Formwechsels. Im internationalen Wettbewerb stellt die Reform eine Stärkung deutscher Personengesellschaften dar, da viele andere Länder wie z. B. die USA die Option bereits seit langem vorsehen. Ebenso wird auch auf nationaler Ebene ein Steuerbelastungsvergleich unterschiedlicher Rechtsformen ermöglicht.
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