Rechtsfähigkeit, Gesamthandslehre und Haftungsverfassung der GbR. Im Lichte des "Mauracher Entwurfs" und der Entscheidung BGH ARGE Weißes Ross
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
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Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
23.08.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
75 (Printausgabe)
Dateigröße
868 KB
Sprache
Deutsch
EAN
9783346927682
Für diese Untersuchung wird die Einordnung des geltenden Rechts der GbR in seine historische Entwicklung bis 2001 vorausgesetzt. Darauf aufbauend soll geklärt werden, welche rechtsdogmatischen Probleme das Grundsatzurteil ARGE Weißes Ross vorbehalten hat, um schließlich aufzuarbeiten, wie diese im geltenden Recht eingesetzt werden und ob es dem
Mauracher Entwurf gelingt, sie durch seine Kodifikation zu lösen.
In diesem Zusammenhang werden die Entwicklungslinien in Bezug auf Rechtsfähigkeit und Haftungsverfassung getrennt behandelt. Die Einzelfragen werden in diesem Rahmen jeweils eigenständig analysiert, wobei zunächst ihre Behandlung im geltenden Recht und im Anschluss der Reformvorschlag des Entwurfs aufgearbeitet werden. Abschließend wird die Fragestellung der Masterthesis nochmals aufgegriffen und ein Ausblick über mögliche zukünftige Entwicklungen des GbR-Rechts gegeben.
Um einen Überblick über die Diskrepanz zwischen der historischen und der aktuellen Entwicklung des GbR-Rechts zu gewinnen, wurden mithilfe von Google Scholar und beck-online Zeitschriftenartikel ermittelt, in denen Rechtsfähigkeit, Gesamthandslehre und Haftungsverfassung thematisiert werden. Drucksachen, Urteile, Gesetzesentwürfe und -begründungen, in denen die aktuelle Situation in Bezug auf dieses Thema genauer beschrieben wird, wurden ebenso in die Untersuchung einbezogen.
Das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts gestaltet das Recht der GbR neu und stellt eine grundlegende Novellierung des Rechts der GbR dar. Dabei handelt es sich primär um die Kodifikation der seit 2001 geltenden Rechtslage, die durch die Entscheidung ARGE Weißes Ross geschaffen worden war. Charakteristisch für den Entwurf ist folglich die Kodifikation der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR in
705 II des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Entwurfsfassung und ihrer Abgrenzung zur nunmehr ausdrücklich geregelten nicht rechtsfähigen Innen-GbR i. S. d.
740-740c BGB-E.
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