Möglichkeiten außerstaatlicher Prozesskostenfinanzierung
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Sprache:Deutsch
15,99 €
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
23.08.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
32 (Printausgabe)
Dateigröße
764 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346928108
3 GKG der Gerichtskosten, welche deutlich höher ausfallen. Somit rückte die Prozesskostenfinanzierung in den Vordergrund. Zusätzlich gewann die außerstaatliche Prozesskostenfinanzierung noch in diesem Jahr an Aufmerksamkeit. Die Aktionäre, welche im Betrugsfall Wirecard ihr Geld verloren haben, können sich an der Schadensersatzklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst and Young beteiligen, ohne ein Kostenrisiko eingehen zu müssen. Dies wurde mithilfe der Prozesskostenfinanzierung gegen ein Erfolgshonorar einer Kanzlei ermöglicht. Hier würde den Aktionären bei Gelingen der Schadensersatz abzüglich der 20 % des Erfolgshonorars an die Prozesskostenfinanzierer, zu Gute geschrieben werden. Gelingt dies nicht, haben die Anleger keine Kosten zu tragen.
Das Prinzip der außerstaatlichen Prozesskostenfinanzierung kann als eine juristische Finanzdienstleistung betrachtet werden, welche im Jahr 1998 von der FORIS AG erstmals in Deutschland vorgestellt wurde und mittlerweile von entscheidenden Unternehmen durchgeführt wird. Die Prozesskostenfinanzierung hat sich seither zu einer etablierten Institution im Rechtsmarkt realisiert und wird zunehmend in Anspruch genommen. In diesem Sinne verpflichtet sich der Prozessfinanzierer Kosten des Anspruchsinhabers zu übernehmen. Hierbei kann es sich um die Vorfinanzierung der Gerichts- und Anwaltskosten handeln oder im Falle des Unterliegens des Mandanten die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu finanzieren. Die Prozesskosten können vom Finanzierer jedoch auch nur teilweise übernommen werden. Dies ist abhängig von der zuvor festgelegten Vereinbarung. Hingegen verpflichtet sich der Anspruchsinhaber eine Gegenleistung in Form einer vorher fest-gelegten Erfolgsbeteiligung oder monatlichen Beiträgen zu zahlen.
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