Entlohnung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
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Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
30.08.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
15 (Printausgabe)
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
EAN
9783346931467
Deutsche Unternehmen sind aufgrund einer Beschäftigungsquote verpflichtet, 5% der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Dies gilt für Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden. Erfüllen die Unternehmen diese Quote nicht, zahlen diese monatliche Abgabepauschalen an die Integrationsämter in Höhe von 125 bis 320 Euro pro unbesetzter Stelle oder sie geben Aufträge an die WfbM, sodass nur 50% der Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss. Auf wirtschaftlicher Ebene ist die Vergabe von Verträgen an die WfbM für die Unternehmen ein lukratives Geschäft, die im Verlauf dieser Hausarbeit näher erläutert werden. Was für die Wirtschaft ein lukratives Geschäft ist, sieht für die beschäftigte Person in einer WfbM anders aus: umgerechnet erhält diese einen Stundenlohn von ca. einem Euro. Einen Lohn, von dem ein Mensch mit oder ohne Behinderung nicht leben kann und somit auf existenzsichernde Leistungen des Staates angewiesen ist. Ausgehend von einem Stundenlohn von einem Euro darf eine Einzelperson in Deutschland nicht in einem Arbeitsverhältnis arbeiten, da der Staat einen Mindestlohn festgelegt hat. Es gibt für diese Regelung Ausnahmen: Auszubildende, Praktikanten oder Selbstständige erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn, die WfbM fällt nicht unter diese Ausnahmen.
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