Erfordernis einer normativen Regelung von Vertrauenspersonen als verdeckte personale Ermittlungsmethode im Strafprozessrecht
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
12.09.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
99 (Printausgabe)
Dateigröße
771 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346938510
So existieren aktuell etwa Entschließungsanträge der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur konsequenteren Regelung des V-Personenwesens.
Die Polizeigesetze der Länder und des Bundes sowie die Gesetze über die Nachrichtendienste normieren unterschiedlich detaillierte Ermächtigungsgrundlagen für den Einsatz von V-Personen zu Zwecken der Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Anders stellt sich die Gesetzgebung im Bereich der Strafverfolgung dar, da das V-Personenwesen nicht explizit durch die Strafprozessordnung (StPO) kodifiziert wird. Stattdessen wird die Maßnahme auf die strafprozessualen Ermittlungsgeneralklauseln der
161, 163 StPO i.V.m. Anlage D der RiStBV gestützt. Diese Rechtslage wird im Rahmen der Masterarbeit aus verschiedenen Perspektiven analysiert. Im Verlauf des Forschungsprozesses wird dabei erläutert, wie V-Personen im Kontext vergleichbarer verdeckter personaler Ermittlungsmethoden einzuordnen sind, wie die verschiedenen Teilbereiche der einschlägigen Sicherheitsgesetzgebung (Gefahrenabwehrrecht, Recht der Nachrichtendienste, Strafprozessrecht) das V-Personenwesen regeln, wie dies zu bewerten ist und weshalb eine Harmonisierung der entsprechenden Sicherheitsgesetzgebung angemessen erscheint. Weiterhin wird der bestehende rechtspolitische Diskurs hinsichtlich einer Regelung ausgewertet und kontextualisiert. Im Ergebnis werden sowohl juristische als auch rechtspolitische Erfordernisse hinsichtlich einer Normierung des V-Personenwesens im Strafprozessrecht gesehen.
In Anbetracht der legislativen Erfordernisse soll final ein Gesetzesentwurf aufzeigen, wie eine Kodifizierung des V-Personenwesens im Strafprozessrecht ausgestaltet werden kann, um den rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen, ohne dabei den erheblichen Einsatzwert von V-Personen zu gefährden.
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