Kartellschadensersatz bei Preisschirmeffekten Probleme in den Bereichen der Kausalität sowie der Darlegungs- und Beweislast
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Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
08.09.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
48
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
84 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-346-93970-8
33a ff. GWB. Dieser Anspruch soll eine Abschreckungswirkung entfalten und dem Effektivitätsgrundsatz (demgemäß Recht der Mitgliedstaaten Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren darf) gemäß Art. 4 Abs. 3 AEUV Geltung verschaffen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist dabei im Zeitverlauf durch die Rechtsprechung immer breiter interpretiert bzw. verstanden worden. So hat der EuGH zunächst geurteilt , dass für die volle praktische Wirksamkeit des EU-rechtlichen Kartellverbots erforderlich sei, dass (grundsätzlich) jedermann Ersatz des Schadens verlangen könne, der ihm durch einen Kartellverstoß entstanden sei. Nachdem der BGH zwischenzeitlich klargestellt hatte, dass auch indirekten Abnehmern der Kartellteilnehmer bei Schädigung ein Ersatzanspruch zusteht , hat der EuGH ausdrücklich anerkannt, dass auch sogenannte Preisschirmeffekte von Kartellen zu Schäden führen können, deren Ersatz Geschädigte von den Kartellmitgliedern verlangen können. Preisschirmeffekte resultieren, wenn an einem Kartell nicht beteiligte Unternehmen in Anbetracht der Machenschaften des Kartells ihre Preise höher festsetzen, als sie dies ohne das Kartell getan hätten. Probleme treten hier insbesondere im Bereich der Kausalität i. w. S. (einschließlich des Schadens dem Grunde und der Höhe nach) sowie der Darlegungs- und Beweislast auf. Die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen werden nachfolgend herausgearbeitet und analysiert.
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