Empfiehlt sich die Wiedereinführung von Mehrfachstimmrechten im Aktienrecht?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
27.12.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
39 (Printausgabe)
Dateigröße
781 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346986931
12 II AktG soll zukünftig gemäß
134 II AktG-Entwurf (AktG-E) die Ausgabe von Anteilen mit Mehrfachstimmrechten erlaubt sein. Diesem Vorhaben entsprechend wurde im Zuge des "EU Listing Acts" ein gegenüber dem Verbot von Mehrfachstimmrechten kritisches Beratungspapier veröffentlicht. Diese Arbeit befasst sich mit der allgemeinen rechtswissenschaftlichen Debatte im gesamtökonomischen Kontext und beantwortet die Frage, ob sich eine Wiedereinführung von Mehrfachstimmrechten im Sinne des ZuFinG empfiehlt.
Stimmrechte sind bei allen Beschlüssen relevant, für die das Gesetz eine Stimmmehrheit verlangt. Nach
133 I AktG stellt dies den gesetzlichen Regelfall dar. Betroffen sind unter anderem die Wahlen des Aufsichtsrats (
101 I AktG) oder die Entlastung des Vorstands (
120 AktG). Bei besonders wichtigen Beschlüssen bedarf es allerdings regelmäßig, zusätzlich zur Stimm-, einer Kapitalmehrheit. Beispielsweise ist eine Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals zusätzlich zur einfachen Stimmmehrheit bei Kapitalerhöhungen (
182 I AktG) oder Gesellschaftsumwandlungen (
65 I, 125 Satz 1, 240 I UmwG) erforderlich. Die Möglichkeit von seiner Kapitalbeteiligung abweichende, zusätzliche Stimmrechte geltend zu machen, ist für die Entscheidungsmacht in der Gesellschaft höchst relevant. Beschlüsse können kaum ohne die Zustimmung von Mehrfachstimmrechtsaktionären zustande kommen.
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