Die Nutzung einer sog. Immobilien-GmbH als ertragssteuerliches Gestaltungsmodell
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
29.02.2024
Verlag
GRINSeitenzahl
78 (Printausgabe)
Dateigröße
698 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783963561917
Das deutsche Ertragssteuerrecht ist hierbei jedoch nicht rechtsformneutral ausgestaltet, wodurch sich aus der bereits im Investitionszeitpunkt zu treffenden Wahl des Investitionswegs u. U. ertragsteuerliche Folgen ergeben, die sich später nicht mehr oder nur mit hohen Kosten ändern lassen. In der Praxis spielen als Investitionsvehikel eines im Bereich des Spitzensteuersatzes liegenden Steuerpflichtigen hierbei die sog. Immobilien-GmbH und damit mögliche Holdingstrukturen eine tragende Rolle.
Diese Thesis soll die Möglichkeit der ertragssteuerlichen Optimierung für den Stpfl. durch Nutzung einer inländischen Immobilien-GmbH zeigen. Da die Vorteilhaftigkeit der Gestaltungsmöglichkeiten maßgeblich von der Höhe des auf den Stpfl. anzuwendenden progressiven Einkommensteuertarifs abhängt, wird sich nachfolgend ausschließlich auf eine Beurteilung für Stpfl. im Bereich des Spitzensteuersatzes beschränkt.
Ausgehend von den steuerlichen Folgen der Vermietung sowie Veräußerung von Immobilien im Privatvermögen, erfolgt zunächst die Darstellung der steuerlichen Auswirkungen bei einer Verwaltung von Immobilien im Betriebsvermögen der Immobilien-GmbH. Zwar führt bereits die bloße Verwendung einer Immobilien-GmbH zu steuerlichen Vorteilen gegenüber der Vermögensverwaltung im Privatvermögen, doch wird dieser Effekt nochmals verstärkt durch die Verwendung einer Holdingstruktur.
Daher wird zunächst das einstöckige Holdingmodell betrachtet, bei dem eine natürliche Person nur mittelbar über eine hundertprozentige Beteiligung an einer zwischengeschalteten Holding-GmbH an der vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH beteiligt ist. Darauffolgend wird das Konstrukt der sog. doppelstöckigen Holding thematisiert, die für den Fall der kurzfristigen Beendigung des Immobilieninvestments innerhalb von sieben Jahren nach der Errichtung der Holdingstruktur eine steueroptimierte Gestaltung darstellen kann.
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