Produktbild: Rechtsfortbildungsgleichheit
Band 1552

Rechtsfortbildungsgleichheit Richterliche Rechtsfortbildung als Gebot des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG)

79,90 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

30.10.2024

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

234

Maße (L/B/H)

23,5/15,7/2,5 cm

Gewicht

360 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-18965-6

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Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

30.10.2024

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

234

Maße (L/B/H)

23,5/15,7/2,5 cm

Gewicht

360 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-18965-6

Herstelleradresse

Duncker & Humblot GmbH
Carl-Heinrich- Becker - Weg 9
12165 Berlin
DE

Email: verkauf@duncker-humblot.de

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  • Produktbild: Rechtsfortbildungsgleichheit
  • A. Einleitung

    B. Begriff und verfassungsrechtlicher Problemaufriss
    I. Begriffsprobleme und Annäherung
    Mehr als Auslegung – Weniger als Rechtssetzung – Gebundenheit des fortbildenden Rechtsanwenders – Vorläufige Definition für die nachfolgende Untersuchung

    II. Verfassungsrechtliche Problemlagen
    Richterliche Gesetzesbindung – Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot und Vorhersehbarkeit – Demokratische Legitimität und politische Verantwortung – (Verfassungs-)gerichtliche Kontrolle

    C. Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung
    I. Bisherige Legitimierungs- und Begrenzungsansätze
    Verfassungsrechtliche Legitimität – Verfassungsrechtliche Begrenzung – Beispiel: Willenserklärungen von beschränkt Geschäftsfähigen und Geschäftsunfähigen – Zwischenergebnis: Schwächen der bisherigen Ansätze

    II. Rechtsfortbildung als Gleichheitsgebot
    Gleichheit als verfassungsrechtlich legitimer Zweck der Rechtsfortbildung – Rechtsfortbildungskompetenz durch den Gleichheitssatz – Fachgerichtliche Rechtsfortbildung und Art. 100 GG – Differenzierende Rechtsfortbildung

    III. Grenzen vergleichender Rechtsfortbildung
    Primat gesetzgeberischer Entscheidung – Begrenzung auf die Wirksamkeit im Einzelfall – Begrenzung auf den Vergleich – Keine Rechtsfortbildungsgleichheit im Unrecht – Bindung an höherrangiges Recht

    D. Zusammenfassung in Thesen