Rezension
"(...) Die Neuauflage der „Anwaltsgebühren in Verkehrssachen“ gibt sowohl dem Anfänger als auch dem erfahrenen Verkehrsrechtler viele praktische Hinweise zu Abrechnungs- und Erstattungsfragen an die Hand."
VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin, in AGS 11/2025
(...) Das 248 Seiten umfassende Werk Anwaltsgebühren in Verkehrssachen hat sich das Ziel gesetzt, die verkehrsrechtliche Mandatsbearbeitung gebührenrechtlich zu erleichtern. Dies ist mit dem Buch eindrucksvoll gelungen, so viel vorab. Das Buch richtet sich an spezialisierte Rechtsanwälte im Bereich Verkehrsrecht und betont, dass der Rechtsanwalt nicht bares Geld verschenken sollte, indem er zB sein Honorar zu niedrig oder gar nicht geltend macht. (...) Der Autor, selbst Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gibt einen gut verständlichen Überblick über das hier entstehende Honorar. Es werden auch immer wieder praktische Fallbeispiele gegeben, je nach Aufwand des tätigen Rechtsanwalts und Stadium des betreffenden Verfahrens. Auch die zahlreichen Abrechnungsbeispiele sind für den Rechtsanwalt sehr hilfreich. Der Autor beziffert die typischerweise anfallenden Gebühren innerhalb des Vergütungsverzeichnisses. (...) § 7 enthält sehr nützliche Musterschriftsätze zum Themenbereich Gebühren und Geltendmachung derselben. Sogar ein Muster einer Honorarklage gegen den Mandanten enthält das Werk auf S. 238 ff. Derartige Muster sind insbesondere für jüngere Kollegen sehr hilfreich. (...) Das Werk eignet sich schlussendlich hervorragend für Rechtsanwälte, die im Verkehrsrecht ihren Schwerpunkt haben. Es kann daher nur wärmstens empfohlen werden. Als Resümee bleibt festzuhalten, dass mit der 7. Auflage ein topaktuelles Werk veröffentlicht ist, das eine wichtige Arbeitshilfe darstellt."
Rechtsanwalt Dr. Ingo E. Fromm, Koblenz, in SVR 2026, 240
"(...) Die Neuauflage der „Anwaltsgebühren in Verkehrssachen“ gibt nicht nur dem Anfänger eine wertvolle Anleitung, sondern liefert auch dem erfahrenen Verkehrsrechtler zahlreiche praktische Hinweise zur Abrechnungs- und Kostenerstattung. Hilfreich sind hierbei viele Abrechnungsbeispiele."
RA Norbert Schneider, Neunkirchen, in ZAP 7/2026