Produktbild: Das Rechtsgut der Datenhehlerei
Band 438

Das Rechtsgut der Datenhehlerei Untersuchungen zu § 202d StGB

Aus der Reihe Schriften zum Strafrecht

64,90 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

18.12.2024

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

191

Maße (L/B/H)

23,5/15,9/1,7 cm

Gewicht

400 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-19339-4

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Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

18.12.2024

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

191

Maße (L/B/H)

23,5/15,9/1,7 cm

Gewicht

400 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-19339-4

Herstelleradresse

Duncker & Humblot GmbH
Carl-Heinrich- Becker - Weg 9
12165 Berlin
DE

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  • Produktbild: Das Rechtsgut der Datenhehlerei
  • I. Grundlagen und Begriffsbestimmungen

    1. Überblick zur Normgenese
    Vorgeschichte – Normtext – Zu den Motiven der Gesetzgebung – Verfassungsbeschwerde

    2. Rechtsgut
    Der Begriff des Rechtsguts – Methodik zur Bestimmung des Rechtsguts – Zusammenfassung: Hermeneutisch-methodischer (systemimmanenter) Rechtsgutsbegriff

    3. Anschlussdelikt

    4. Daten, Informationen und Geheimnisse
    Computer- und Datenstrafrecht – Der Begriff der Daten im StGB – Informationsbegriffe – Daten und Informationen in der Informatik – Schlussfolgerungen – Zur Zuordnung von Daten und Geheimnissen

    II. Der Rechtsgüterschutz der Datenhehlerei

    5. Rechtsgutsbezeichnungen in der Begründung des Gesetzentwurfs

    6. Formelles Datengeheimnis
    Das »formelle Datengeheimnis« bei

    202a, 202b, 202c StGB – Schutz »vor einer Aufrechterhaltung und Vertiefung« der Verletzung: Perpetuierungstheorie – Formelles Datengeheimnis als Rechtsgut der Datenhehlerei?

    7. Allgemeine Sicherheitsinteressen
    Argumente für und gegen die Gefährlichkeitstheorie bei
    259 StGB – Situation bei
    202d StGB – Konsequenzen

    8. Materielles Datengeheimnis
    Zum Tatbestand des
    202d Abs. 1 StGB – Weitergabe und Verbreitung semantischer Informationen als Unrecht – Zum Konzept materiellen Informationsschutzes durch das Anschlussdelikt – Ergebnis: Die Datenhehlerei als materielles Geheimnisschutzdelikt