Frauenförderung in der Polizei. Positive Diskriminierung zur Bekämpfung von Diskriminierung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
02.12.2024
Verlag
GRINSeitenzahl
27 (Printausgabe)
Dateigröße
448 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783389092453
Die Gliederung unterteilt sich wie folgt: Als Erstes werden die Begriffe Diskriminierung, positive Diskriminierung, Frauenförderung und Fairness erläutert. Anschließend wird die Frauenförderung in der Polizei näher beschrieben. Dabei wird Bezug auf die aktuelle Situation in der Polizei genommen. Es wird untersucht, inwiefern Frauen gegenüber Männern bei Beurteilungen diskriminiert werden und welche Auswirkungen Beurteilungen auf Beförderungsprozesse haben. Des Weiteren wird das LBG auf die verfassungsrechtliche Grundlage untersucht und der Gerichtsprozess in NRW wird vorgestellt. Anschließend folgt in Kapitel vier eine moralische Abwägung des Gesetzes. Es sollen sowohl positive als auch negative Auswirkungen kritisch hinterfragt werden. Der Fokus liegt dabei auf der Fairness des LBG NRW gegenüber Männern. In diesem Kontext wird auch ein knapper Einblick zu alternativen Frauenförderungsmaßnahmen gegeben.
Im Berufsleben sind Frauen Männern gegenüber benachteiligt. Die Diskriminierung zeigt sich vor allem bei der Beschäftigungsquote, dem Verdienst und dem Frauenanteil im Management. Auch bei der Polizei werden Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert.
Der Polizeiberuf galt jahrelang als Männerberuf, da er wurde hauptsächlich körperlich gesehen wurde. Dem Beruf wurden Klischees wie Stärke, Durchsetzungsvermögen und Ausdauer als Einstellungsvoraussetzung zugeschrieben. Erst mit der Zeit wurde erkannt, dass auch Frauen für den Polizeiberuf geeignet sind.
Im Jahr 1903 wurde Henriette Arendt als erste Frau vollamtlich bei der Polizei als Polizeiassistentin in Stuttgart eingestellt. Ihre selbstbewusste, forsche und direkte Art entsprach nicht dem damaligen Frauenbild. Sie stellte den Startschuss für die Entwicklung der Frau im Polizeiberuf dar. In den darauffolgenden Jahren wurden weitere Frauen bei der Polizei eingestellt, ihre Zuständigkeiten beschränken sich auf präventive und fürsorgliche Aufgaben. Frauen wurden Eigenschaften wie eine mangelnde psychische Belastbarkeit zugeschrieben. 1982 wurden erstmals Frauen bei der Schutzpolizei in Nordrhein-Westfalen angestellt. In den darauffolgenden Jahren stieg die Einstellungsanzahl von Frauen bei der Schutzpolizei weiter an.
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