Jahressteuergesetz 2022. Steigende Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übertragung von Grundbesitz ab dem 01.01.2023
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
42,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
13.02.2025
Verlag
GRINSeitenzahl
68
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,6 cm
Gewicht
112 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-389-11054-6
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bonn früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Folgenden werden die bis zum 31.12.2022 geltenden Bewertungsvorschriften den aus dem Jahressteuergesetz 2022 resultierenden geänderten, ab dem 01.01.2023 geltenden Bewertungsvorschriften gegenübergestellt. Ziel der Arbeit ist es, die Änderungen des Bewertungsgesetzes herauszuarbeiten und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer aufzuzeigen. Die Erbschaftsteuer macht 1,2 % der Steuereinnahmen in Deutschland aus. Im Jahr 2021 beliefen sich die Steuereinnahmen aus der Erbschaftsteuer, die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind, auf 9,82 Mrd. EUR. Der Erlass des Jahressteuergesetzes 2022 und die damit verbundenen Neuregelungen im Bewertungsgesetz haben wegen der drohenden steuerlichen Mehrbelastung bei der Übertragung von Grundbesitz mit Erbschaft- und Schenkungsteuer für großes Aufsehen gesorgt. Doch kommt es tatsächlich zu einer Mehrbelastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übertragung von Grundbesitz ab dem 01.01.2023?
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben und erhalten dafür eine Thalia Geschenkkarte.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice