Produktbild: Die Tätigkeit der IT-Sachverständigen im deutschen Strafverfahren
Band 450

Die Tätigkeit der IT-Sachverständigen im deutschen Strafverfahren

Aus der Reihe Schriften zum Strafrecht

99,90 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

04.09.2025

Abbildungen

11, 11 Abb.; 414 S., 11 schw.-w. Abb.

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

414

Maße (L/B/H)

22,8/15,7/2,4 cm

Gewicht

620 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-19431-5

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Taschenbuch

Erscheinungsdatum

04.09.2025

Abbildungen

11, 11 Abb.; 414 S., 11 schw.-w. Abb.

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

414

Maße (L/B/H)

22,8/15,7/2,4 cm

Gewicht

620 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-19431-5

Herstelleradresse

Duncker & Humblot GmbH
Carl-Heinrich- Becker - Weg 9
12165 Berlin
DE

Email: verkauf@duncker-humblot.de

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  • Produktbild: Die Tätigkeit der IT-Sachverständigen im deutschen Strafverfahren
  • 1. Einführung
    Skizzierung der Forschungsfragen – Gang der Untersuchung

    2. Grundlegendes zum IT-Sachverständigenbeweis im deutschen Strafverfahren
    Dringlichkeit der Diskussion um das Thema des IT-Sachverständigenbeweises – Die deutsche StPO und der Sachverständigenbeweis

    3. Die Beschaffung des Tatsachenstoffes: Die forensische Informatik
    Die forensische Wissenschaft – Die forensische Informatik (als Teil der klassischen Forensiken) – Zusammenfassung »Die Beschaffung des Tatsachenstoffes: Die forensische Informatik«

    4. Die Beweiswürdigung des IT-Sachverständigenbeweises
    Grundlage der tatrichterlichen Überzeugung – Die Würdigung von IT-Sachverständigenaussagen – Vagheiten in der Person des Richters – Ideen für eine Verbesserung

    5. Zusammenfassung
    Passt die tatsächlich ausgeführte Praxis der IT-Sachverständigen (noch) unter die Strafverfahrensvorschriften? – Wie kann eine möglichst (hochwertige) objektive Tatsachengrundlage für die tatrichterliche Überzeugungsbildung i. S. d. § 261 StPO in Bezug auf den IT-Sachverständigenbeweis in einem Strafverfahren geschaffen werden? – Wie sieht eine revisionssichere Beweiswürdigung des IT-Sachverständigenbeweises aus?