Zweck von und rechtliche Anfoderungen an Nebenbestimmungen für Aufenthaltstitel nach § 12 II AufenthG am Beispiel des Aufenthaltszwecks "Studium" (§ 16b AufenthG)
-
- Einzelkauf Download ausgewählt
-
Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
22.07.2025
Verlag
GRINSeitenzahl
(Printausgabe)
Dateigröße
403 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783389143209
Anderes gilt grundsätzlich für Studenten anderer als deutscher Staatsangehörigkeit. Sie dürfen nämlich noch nicht einmal ohne Weiteres in das Bundesgebiet einreisen, geschweige denn sich dort aufhalten. Dieses Privileg ist ein staatsbürgerliches. Der Aufenthalt von nicht-deutschen Staatsangehörigen (nachfolgend: Ausländer) wird durch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) gesteuert und - zumindest noch - beschränkt,
1 I 1 AufenthG. So wird der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet z. B. in
4 I einem
Titelvorbehalt unterstellt. Einen solchen Titel stellt die Aufenthaltserlaubnis nach
7 I dar,
4 I 2 Nr. 2. Eine solche Erlaubnis ist - zur Sicherung des geordneten Aufenthalts - zweckgebunden (
7 I 2) und befristet (
7 I 1, 7 II 1) zu erteilen.
Rechtpraktisch wird dies dadurch erreicht, dass der Grundverwaltungsakt der Aufenthaltserlaubnis mit seinen Erteilungszweck absichernden Nebenbestimmungen versehen wird. Gerade im Zusammenhang mit dem Aufenthaltszweck eines Studiums an einer deutschen Hochschule nach
16b I 1 ergeben sich - aufgrund des besonderen Lebensabschnitts des Studiums - häufig komplexe Konstellationen, die zu juristischer Befassung einladen. Betrachtet werden sollen hier vor allem die Auswirkungen, die solche studientypischen Änderungen wegen der Nebenbestimmung auf die Aufenthaltserlaubnis des Studenten haben. Die prozessual spannende Frage nach dem Rechtsschutz gegen solche Nebenbestimmung soll dagegen bei den sich anschließenden Überlegungen außer Betracht bleiben.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice