Die Versorgungslage der Leprakranken im St. Georg Hospital nach dem Rezess von 1410
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Sprache:Deutsch
5,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
21.08.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
8 (Printausgabe)
Dateigröße
300 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656260790
Erst die Verhaftung des Hamburger Bürgers Hein Brand löste im Sommer 1410 den Aufruhr gegen den Rat aus. Anders als bei vorangegangenen Ereignissen gleicher Art, waren die Initiatoren des Aufbegehrens wider den Rat nicht die Handwerker, wie schon im Jahre 1375, sondern vor allem die besser gestellten Kaufleute, die allzu eigenmächtige Entscheidungen des Rates, sowie dessen Willkür im Vorgehen gegen die Bürger der Stadt, nicht länger hinzunehmen bereit waren.2
Zu diesem Zweck wählten die Bürger einen Ausschuss von 60 Männern, jeweils 15 aus jedem Kirchspiel der Stadt, welche Verhandlungen mit dem Rat aufnehmen sollten. Letztendlich waren die Emanzipationsbestrebungen der Bürgerbewegung erfolgreich, so dass der Rat den Forderungen in allen Punkten nachgab.
Hauptsächlich bezogen sich diese Forderungen auf Mitspracherecht bei Entscheidungen über Kriegsführungen und Steuererhebungen. Die Vereinbarungen zwischen Hamburger Rat und Bürgerschaft wurden in den sogenannten "Rezessen" schriftlich und verbindlich fixiert, wodurch den Hamburger Bürgern ein entscheidender Schritt bei der Zusicherung bürgerlicher Grundrechte gegenüber der Obrigkeit gelang und schließlich auch zur Stärkung der Bürgerschaft vor dem Rat beitrug.3
Dieser Zustand sollte jedoch nicht von langer Dauer sein. Wieder einmal ging die Entwicklung der gesellschaftspolitischen Strukturen in Hamburg, wie auch für einen Großteil der übrigen nördlichen Hansestädte, von Lübeck aus. Bereits 1416 kehrte der alte Lübecker Rat wieder in seine Position zurück und setzte 1417, mit der massiven Unterstützung anderer Hansestädte, die Aufhebung des Hamburger Rezesses sowie die Auflösung der gewählten Bürgerschaft durch.
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