Das Recht des Beschuldigten auf Akteneinsicht - die Grundlage seines Anspruchs auf rechtliches Gehör im Strafverfahren
-
- Deutsch ausgewählt
58,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
17.02.2015
Verlag
Südwestdeutscher Verlag für HochschulschriftenSeitenzahl
220
Maße (L/B/H)
22/15/1,4 cm
Gewicht
344 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-8381-3758-2
Die vorliegende Arbeit hat das Recht des Beschuldigten auf Akteneinsicht im Strafverfahren zum Inhalt. Neben einer ausführlichen Darstellung der Rechtslage nach der österreichischen StPO werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Anspruchs auf rechtliches Gehör, insbesondere Art 6 EMRK sowie Art 90 Abs 2 B-VG, untersucht. Kernstück der Arbeit ist die Überprüfung der Bestimmungen der StPO zum Recht auf Akteneinsicht am Maßstab des österreichischen Bundesverfassungsrechts sowie der einschlägigen Entscheidungen des EGMR. Ein wesentliches Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Zeitpunkt, ab dem eine unbeschränkte Einsichtnahme in für die Beurteilung des Tatverdachts oder der Haftgründe bedeutsame Aktenstücke gesetzlich gewährleistet ist, von der Verhängung der Untersuchungshaft auf die Festnahme des Beschuldigten vorverlegt werden müsste. Denn laut EGMR-Judikatur ist ein kontradiktorisches Verfahren mit umfassenden Informationsrechten des Beschuldigten in allen Fällen des staatlich angeordneten Freiheitsentzuges, dh sowohl bei Verhängung von Untersuchungshaft als auch bei "bloßer" Festnahme, zwingend erforderlich.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenKundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice