Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO Unter besonderer Berücksichtigung der Streitfragen zum Erfüllungsortsgerichtsstand im Luftverkehr
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
28.06.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
30 (Printausgabe)
Dateigröße
455 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640945672
Hat der Verbraucher eine Flugreise gebucht, die sich aufgrund der oben genannten Faktoren z. B. verspätet hat oder komplett annulliert wurde, stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Anspruch entstanden ist und wenn ja welcher. Wichtig für die Durchsetzung des Anspruchs ist, an welchem Ort dieser gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt werden kann. Die möglichen Ansprüche gegen die Fluggesellschaften finden sich zumeist in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , die jedoch keinerlei gerichtliche Zuständigkeiten regelt. Demnach ist auf die allgemeinen Regelungen der EuGVVO zurückzugreifen.
In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Zuständigkeiten für den Passagier überhaupt in Frage kommen und eine genauere Betrachtung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts durchgeführt. Bei Flugreisen ist dies gem. Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Ort eines Mitgliedsstaates, in dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen. Für den Passagier stellt sich nun die Frage, welcher Ort das genau sein soll? Zur Auswahl steht eine Reihe potenzieller Orte. Es könnte der Sitz der Fluggesellschaft sein, der Wohnsitz des Passagiers, der Ort des Abfluges oder der Ort der Ankunft. Kann die Klage dann nur an einem der Orte geltend gemacht werden oder hat er sogar die Wahl zwischen mehreren? Wenn ja, welche? Möglich ist auch beim Überfliegen mehrerer Länder, dass in allen oder auch nur einem der Länder Klage erhoben werden kann. Erschwert wird die Ermittlung, wenn die Anwendbarkeit der EuGVVO nicht gegeben ist und dann auf die internationale Zuständigkeit des Rechts zurückzugreifen ist, auf das sich der Beförderungsvertrag bezieht.
Gerade für Verbraucher, die aufgrund niedriger Ticketpreise nicht auf einen Anwalt zurückgreifen wollen, ist die Ermittlung der richtigen Zuständigkeit überaus schwierig.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice