Der Begriff der Staatenlosigkeit nach Hannah Arendt
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Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
21.04.2020
Verlag
GRINSeitenzahl
28
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,3 cm
Gewicht
56 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-346-14637-3
Staaten bilden die institutionellen und gesetzlichen Strukturen eines begrenzten geografischen Territoriums. Gleichzeitig sind sie politische Gemeinschaften, die durch die Nation als Ideologie, die Individuen durch eine gemeinsame Geschichte, Sprache und Tradition verbindet, zusammengehalten werden. Der Nationalstaat als souveräne Machtinstanz hat das Recht, Grenzen zu überwachen und zu kontrollieren und durch Ein- und Ausreisebestimmungen, Einbürgerungs- und Migrationspolitik über die Auswahl der Mitglieder seiner Nation zu entscheiden. Dabei verleiht die Kategorie der Staatsbürgerschaft Menschen den Status als legale Personen und Zugehörige einer politischen Gemeinschaft. Individuen, denen dieser Status von Geburt an fehlt, sind absolut staatenlos, während die Aberkennung, der Entzug oder der Verlust zur relativen Staatenlosigkeit führt.
Staatenlosen fehlt der Zugang zu grundlegenden Menschenrechten, wie dem Recht auf politische Partizipation, Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmung. Damit befinden sich Staatenlose in einem rechtfreien Raum, am Rande, oder, wie Arendt argumentierte, gar außerhalb der Gesellschaft. Der Zugang zum legalen Arbeitsmarkt, zum Bildungs- und Gesundheitswesen,
sowie das Recht auf politische Teilhabe und freie Bewegung innerhalb und außerhalb von Grenzen, um nur einige Aspekte zu nennen, ist für Staatenlose stark eingeschränkt oder nicht gegeben. Denn diese Rechte setzen die Zugehörigkeit zu einem Staatswesen voraus, welche erst durch den Besitz von Identifikationsdokumenten, wie der Geburtsurkunde, einem Ausweis oder Reisepass als legal anerkannt wird. Dass dieses Recht für viele Menschen auch heute noch eine Forderung bleibt,
zeigen die realen Lebensbedingungen der Millionen Staatenlosen, die offiziell in keinem Land als Staatsangehörige anerkannt sind. Damit zeugen Staatenlose von einem Konflikt zwischen der Einhaltung universeller, internationaler Menschenrechte und der Wahrung staatlicher Souveränität, unter welcher Rechte in Form von partikularen Bürgerrechten vergeben werden.
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