• Produktbild: Verhandlungen des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages – Gutachten
  • Produktbild: Verhandlungen des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages – Gutachten
Band 27

Verhandlungen des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages – Gutachten

209,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Set mit diversen Artikeln

Erscheinungsdatum

31.12.1904

Herausgeber

Degruyter

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

730

Maße (L/B/H)

23,6/16/4,5 cm

Gewicht

1224 g

Auflage

Reprint 2020

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-234405-7

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Set mit diversen Artikeln

Erscheinungsdatum

31.12.1904

Herausgeber

Degruyter

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

730

Maße (L/B/H)

23,6/16/4,5 cm

Gewicht

1224 g

Auflage

Reprint 2020

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-234405-7

Herstelleradresse

Walter de Gruyter
Genthiner Straße 13
10785 Berlin
DE

Email: GPSR Kontakt

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben und erhalten dafür eine Thalia Geschenkkarte.

Jetzt verkaufen
Jetzt verkaufen

Noch keine Bewertungen vorhanden

Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel

Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.

Kundinnen und Kunden meinen

Bewertungen (0)

Weitere Artikel finden Sie in

  • Produktbild: Verhandlungen des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages – Gutachten
  • Produktbild: Verhandlungen des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages – Gutachten
  • Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Statut des deutschen Juristentages. -- I. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsrats Konr. Schneider in Stettin über die Frage: Welche Maßnahmen empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Ringe und Kartelle? -- II. Gutachten des Herrn Professor Lehmann in Rostock über die Frage: Wieweit erstrecken sich Recht und Pflicht des Aufsichtsrats und Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Einberufung einer Generalversammlung? -- III. Gutachten des Herrn Justizrats Dr. Hermann Staub zu Berlin über die Frage: Inwieweit erstrecken sich Recht und Pflicht des Aufsichtsrats und Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Einberufung einer Generalversammlung? -- IV. Gutachten des Herrn Professor Dr. Hans Groß in Prag über die Frage: Die strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Personen -- V. Gutachten des Herrn Amtsrichters a. D. Klein, Direktors des Strafgefängnisses zu Tegel bei Berlin, über die Frage: Die strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Personen -- VI. Gutachten des Herrn Professor DDr. Kahl-Berlin über: Die strafrechtliche Behandlung der geistig Minderwerten -- VII. Gutachten des Herrn Professor Dr. Theodor Kipp zu Berlin über die Frage: Worin besteht der Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gegenseitigen Vertrages? -- Front matter 2 -- Inhaltsverzeichnis 2 -- VIII. Gutachten des Herrn Professor Dr. Max Pappenheim zu Kiel über die Frage: Empfiehlt es sich, reichsrechtlich oder landesrechtlich dem Staate ein Vorrecht an Altertumsfunden zu gewähren? -- IX. Gutachten des Provinzialkonservators der Rheinprovinz, Herrn Professor Dr. Clemen zu Bonn über die Frage: Empfiehlt es sich, reichsrechtlich oder landesrechtlich dem Staat ein Vorrecht an Altertumsfunden zu gewähren? -- X. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Dr. Scharlach zu Hamburg über die Frage: Welche Maßregeln empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Kartelle? -- XI. Gutachten des Herrn Syndikus der Handelskammer zu Berlin Landgerichtsrat a. D. Dome zu Berlin über die Frage: Welche Maßnahmen empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Ringe und Kartelle? -- XII. Gutachten des Herrn Privatdozenten Dr. Julius Gierke über die Frage: Wie weit ist bei Versicherungsverträgen die Vertragsfreiheit durch zwingende Rechtssätze zu Gunsten des Versicherten einzuschränken? -- XIII. Gutachten des Herrn Privatdozenten Dr. Robert von Mayr in Wien über die Frage: Worin besteht der Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gegenseitigen Vertrages? -- XIV. Gutachten des Herrn Regierungsrat Josef Ritter von Hattingberg über die Frage: Empfiehlt es sich, gesetzliche Vorschriften zwecks Befreiung des Grund und Bodens von darauf haftenden Lasten und Schulden zu treffen und eine Verschuldungsgrenze festzusetzen?