Die Nichtaufklärung des Patienten aus therapeutischen Gründen Auslegung der Zulässigkeit der Nichtaufklärung gem. § 630e III BGB
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
19.01.2022
Verlag
GRINSeitenzahl
36
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
68 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-346-56377-4
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 13, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist es ärztliche Aufgabe, also Befugnis oder gar Pflicht, Patienten zu belügen oder ihnen Informationen vorzuenthalten? Und wenn nicht, wenn Patienten nicht immer aufgeklärt werden müssen: Warum und in welchen Konstellationen, unter welchen Voraussetzungen, auf welcher Rechtsgrundlage? Diese Fragen zur Thematik der Nichtaufklärung aus therapeutischen Gründen sollen hier diskutiert werden. Zwecks eines Überblicks wird zunächst in die Problematik eingeführt. Um ein Verständnis für deren Brisanz zu erhalten, werden die Bedeutung der Aufklärungspflicht erläutert sowie relevante Fallkonstellationen und Lösungsansätze genannt. Um anschließend die Frage nach der Zulässigkeit der Nichtaufklärung beantworten zu können, wird die einschlägige Norm des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 630e III) juristisch ausgelegt. Zuletzt werden Voraussetzungen einer Nichtaufklärung sowie problematische Anwendungsfragen gezielt behandelt.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben und erhalten Sie dafür eine Thalia Geschenkkarte.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice