Verlustvorträge bei Umstrukturierungen und Unternehmensakquisitionen. Steuerliche Nutzung durch Kapitalgesellschaften
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
36,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
02.06.2022
Verlag
GRINSeitenzahl
102 (Printausgabe)
Dateigröße
2650 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346654861
Die Bedeutung ertragsteuerlicher Verlustvorträge ist aus fiskalpolitischer Sicht enorm. Aus der aktuellen Körperschaftsteuerstatistik des statistischen Bundesamts vom 27. April 2021 geht hervor, dass 47% aller steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften in der BRD zum 31. Dezember 2016 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge ausweisen. Die Höhe dieser körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge beläuft sich auf etwa 565 Mrd. EUR, während sich die gewerbesteuerlichen Fehlbeträge mit 509 Mrd. EUR in einer ähnlichen Sphäre bewegen.
Im Hinblick auf statistische Daten und die angespannte wirtschaftliche Situation aufgrund der COVID-19-Pandemie geht das BMWK von keinem zukünftigen Abbau der ertragsteuerlichen Fehlbeträge aus. Gestützt wird diese Annahme durch eine Simulation der KU Eichstätt-Ingolstadt, die für das Jahr 2025 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 900 Mrd. EUR prognostiziert. Ein wichtiger Treiber für den fortwährenden Aufbau ertragsteuerlicher Fehlbeträge ist die steuerliche Verlustverrechnungssystematik bei deutschen Kapitalgesellschaften.
Grundsätzlich richtet sich diese nach dem objektiven Nettoprinzip als Ausfluss der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und knüpft an den Grundsatz der Personenidentität an. Derjenige, der Verluste wirtschaftlich erlitten hat, soll diese zukünftig für sich nutzbar machen können. Da die Besteuerung bei Kapitalgesellschaften als eigenständige Rechtssubjekte auf Grundlage des Trennungsprinzips erfolgt, ergibt sich für den Gesetzgeber die Schwierigkeit, dass vortragsfähige Verluste der Kapitalgesellschaft auf Dritte übertragen werden können, um von diesen genutzt zu werden.
Genau dieser Handel mit Verlusten ist dem Gesetzgeber - wohl aus haushaltspolitischen Gründen - seit jeher ein Dorn im Auge. Vor dem Hintergrund der angehäuften Fehlbeträge deutscher Kapitalgesellschaften überrascht es nicht, dass der Gesetzgeber bei der Verlustnutzung von Kapitalgesellschaften einen äußerst restriktiven Ansatz verfolgt und das objektive Nettoprinzip da einschränkt, wo missbräuchliche Gestaltungen zu erwarten sind.
Wir kaufen Ihren tolino
Wir kaufen Ihren tolino
Verkaufen Sie Ihren alten tolino und erhalten Sie dafür eine Thalia Geschenkkarte.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice