Die wesentlichen Unterschiede der Geschäftsführung und Vertretung einer GbR
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
25.04.2023
Verlag
GRINSeitenzahl
30 (Printausgabe)
Dateigröße
829 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346860798
Bei der weitverbreiteten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich um die Grundform der Personengesellschaften, die gleichzeitig auch die Basis für Gesellschaftsformen wie die OHG oder KG bildet. Die grundlegenden Regelungen für die GbR finden sich in den
709 bis 740 BGB und sind oft dispositiv anwendbar. Da bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags breiter Handlungsspielraum besteht, kann er flexibel an die Bedürfnisse der jeweiligen Gesellschaft angepasst werden.
Aufgrund ihrer weiten Definition existieren in der Geschäftswelt zahlreiche Ausprägungsformen der GbR. Beispiele hierfür sind Sozietäten, Freiberufler oder auch projektbezogene Kooperationen im Baugewerbe, die häufig als BGB-Gesellschaften organisiert sind. Auch Wohn- oder Fahrgemeinschaften sind regelmäßig Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
Zu den konstituierenden Merkmalen einer GbR zählt, wie deren Geschäftsführung ausgestaltet ist. In diesem Zusammenhang werden in der Praxis wesentliche Begriffe wie "Geschäftsführung" und "Vertretung" der GbR oftmals falsch verwendet.
Hierzu wird in Kapitel 2 zunächst der Begriff und Gegenstand der "Geschäftsführung" näher erläutert. Darauf aufbauend werden die Teilbereiche der Geschäftsführung - "Geschäftsführungsbefugnis" und "Vertretungsmacht" - erörtert, Unterschiede herausgearbeitet und dem Innen- und Außenverhältnis der GbR zugeordnet (Kapitel 3, 4 und 5).
Anhand eines Fallbeispiels wird in Kapitel 6 die Problematik der Haftung der Gesellschafter in der GbR bei unterschiedlicher Ausgestaltung von Geschäftsführung und Vertretung analysiert. Dies geschieht unter Anwendung des BGH Beschlusses vom 09.06.2008, II ZR 268/07 und des BGH Urteils vom 24.09.2013, II ZR 391/12.
In Kapitel 7 wird ein Fazit gezogen. Abschließend wird ein Ausblick auf die Einführung eines Gesellschaftsregisters gegeben, welche das Ziel verfolgt, bestehende Defizite in der Publizität der GbR zu beheben.
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