Die körperschaftsteuerliche Organschaft
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- eBook
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Sprache:Deutsch
18,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
22.03.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
24
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,3 cm
Gewicht
51 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-86851-3
14 S.1 KStG sind Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Durch
17 KStG werden dazu auch andere Kapitalgesellschaften (hauptsächlich die GmbH
1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) dazugezählt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Geschäftsleitung im Inland befindet. Das Einkommen einer OG kann nur dem OT zugerechnet werden, wenn die OG mittels eines Gewinnabführungsvertrags (vgl.
291 Abs. 1 AktG) sich verpflichtet, ihren gesamten Gewinn dem OT zuzuführen (vgl.
14 Nr. 1 KStG). 1.2 Organträger Ein Organträger im Sinne des
14 Nr. 2 Satz 1 KStG ist eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, wenn diese Unternehmer eines gewerblichen Betriebes sind. Dazu gehören auch eine nichtsteuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse i.S.d.
1 Abs. 1 KStG, mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland. Sowie PG i.S.d.
15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland unter Berücksichtigung ob an der PG ein oder mehrere beschränkt einkommensteuer- bzw. körperschaftsteuerpflichtige Gesellschafter beteiligt sind. Nach
18 KStG i.V.m.
14 Nr. 2 KStG kann auch ein ausl. gewerbliches Unternehmen OT sein, wenn es im Inland eine im HR eingetragene Zweigniederlassung unterhält. [...]
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