Wann liegt die Interzedenteneigenschaft i.S.d. § 25c KSchG vor? Am Beispiel der OGH-Entscheidung 1 Ob 31/09d
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
15,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
18.05.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
16
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,2 cm
Gewicht
40 g
Auflage
4. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-62434-8
25c und 25d KSchG auseinandergesetzt. Damalige Auseinandersetzung hingegen beschränkte sich nur auf den Verweis auf die wortwörtlich abgedruckten Ausführungen und der OGH erwähnte nicht, dass eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach
25c KSchG zu einem Haltungsentfall des Interzedenten führen könnte. Seit der Entscheidung vom 26. 05. 2004 hat der OGH jedoch das Vorliegen von Interzession infolge Eigeninteresses der Mithaftenden verneint. Nun stellt sich die Frage, wann liegt eigentlich eine Interzession iSd
25c KSchG vor und wann wird
25c KSchG verwendet. Anhand der Rechtsprechung OGH 1 Ob 31/09d vom 26. 02. 2009 versucht die vorliegende Arbeit eine Stellungnahme zu dieser Rechtsfrage abzugeben. Um den Umfang der Arbeit im vorgegebenen Rahmen zu halten, wird einführend der Sachverhalt dieser OGH-Entscheidung kurz skizziert und daraus die Rechtsfrage formuliert. Im Folgenden wird der Begriff Interzession nach dem Wortlaut des
25c KSchG erklärt, um Sinn und Zweck dieser Bestimmung in der Lehre zu diskutieren. Anschließend werden die Probleme in der Judikatur aufgezeigt und mit früheren Entscheidungen des OGH zu dieser Rechtsfrage wird versucht, eine Lösung in der Rechtsprechung zu finden. Schließlich die eigene Stellungsannahme der Verfasserin zu diesem Problem abgegeben.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenKundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice