Die Anti-Folter-Konvention und der "Krieg gegen den Terrorismus" Guantánamo und der Zusammenhang zwischen Folter und Terrorismusbekämpfung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
02.08.2007
Verlag
GRINSeitenzahl
21 (Printausgabe)
Dateigröße
358 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638835121
Die Selbstmordattentate auf das World Trade Center am 11. September 2001 sind als schwerste Terroranschläge in die Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika eingegangen. Von diesem Tag an hat sich die US-amerikanische Politik gewandelt. Die Regierung erklärte, dass sich die USA im Krieg gegen den Terrorismus befinden. Kein Jahr später am 11. Januar 2002 eröffnen die USA das Hochsicherheitsgefängnis Guantánamo Bay auf Kuba. Bereits einen Tag danach kommt es zu heftiger Kritik seitens Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, welche eine unmenschliche Behandlung der Inhaftierten vorwerfen. Elf Tage später wird in der Öffentlichkeit zum ersten Mal der Verdacht der Folter in Guantánamo geäußert. Heute haben sich die Vorwürfe bestätigt, jedoch existiert das Gefängnis weiterhin.
Thema dieser Arbeit ist es mit dem Augenmerk auf die Vereinigten Staaten von Amerika zu untersuchen, in welcher Beziehung Folter und Terrorismusbekämpfung stehen. Auf den ersten Blick besteht zwischen beiden Begriffen kein direkter Zusammenhang. Trotzdem werden sie spätestens nach Guantánamo in einem Satz angeführt und auch im Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen gegen Folter wird der Behandlung von Gefangenen aus dem Terrorismusbereich gesondert nachgegangen . Wenn es also so ist, dass diese Begriffe zusammengewachsen sind, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob dieser Zusammenhang begründet ist.
Zunächst werden die Begriffe der Folter und der Terrorismusbekämpfung einzeln vorgestellt und geprüft, ob eine Verbindung zum jeweiligen anderen Begriff besteht. Kapitel 2 beschäftigt sich mit Folter und gibt vorerst in 2.1 eine Definition dessen, was im Allgemeinen als Folter bezeichnet wird. Im Laufe der Arbeit ist hingegen die Festlegung der Anti-Folter-Konvention (2.2) maßgebend.
Das nächste Kapitel behandelt Terrorismusbekämpfung und beschränkt sich dabei auf den religiös motivierten Terror und auf welche Arten man diesen unterbinden kann. Danach gelangt die Arbeit an einen ersten kritischen Punkt. Die USA sind bestrebt, den rechtlichen Rahmen soweit auszudehnen und anders auszulegen, bis geächtete Praktiken wie Folter wieder anwendbar werden. Es wird sich zeigen, wie man künstlich einen Zusammenhang zwischen Folter und Terrorismusbekämpfung schaffen kann.
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