Der Sozialstaat in der postmodernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts Staatsrecht - Völkerrecht - Sozialrecht - Philosophie - Politikwissenschaften - Soziologie
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Sprache:Deutsch
39,99 €
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
05.01.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
609 (Printausgabe)
Dateigröße
1377 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656870289
Deutschland altert! Schattenseiten dieser unbestreitbaren Erkenntnis sind die hierzulande steigenden Zahlen von Pflegebedürftigen. Verantwortung haben wir für uns selbst u. für andere. Beides ist nicht zu trennen, beides spielt ineinander. Das ist deshalb so, weil wir in erster Linie für unsere Handlungen verantwortlich sind, die oftmals auch andere betreffen. Für meine Handlungen bin ich verantwortlich; ich könnte sie anders oder gar nicht ausführen. Der demografische Wandel gehört zu den "Megatrends" unserer Zeit. Der Anteil der älteren gegenüber den jüngeren Menschen wächst beständig. Das "Bestandserhaltungsniveau" wurde auch durch politische Maßnahmen wie dem Elterngeld, der angestrebten besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Work-Life-Balance; Beruf und Familie Programme) nicht annähernd erreicht. Der Sozialstaat blickt auf eine lange u. etablierte Kooperation mit nichtstaatlichen Akteuren zurück. Lange bevor er die Institutionen schuf, die heute die sozialen Sicherungssysteme tragen und verantworten, hatten sich Kirchen und Gemeinden, humanitäre und berufsbezogene Vereinigungen und Betriebe sozialer Problemlagen angenommen, die der Einzelne zu bewältigen nicht in der Lage war. "Wenn wir die Zukunft gestalten wollen, wenn wir sie menschlich gestalten wollen, brauchen wir Zweierlei. Vertrauen in die, die für uns Verantwortung tragen und die Bereitschaft, selbst Verantwortung zu übernehmen- Johannes Rau.
Ein Gefühl ist in einer demokratisch verfassten Gesellschaft geradezu von systemrelevanter Wichtigkeit: Vertrauen. Ohne das Vertrauen der BürgerInnen darauf, dass ihre Grundrechte geschützt werden, dass Demokratie und Rechtsstaat funktionieren, fehlt dem Staat seine wichtigste legitimatorische Grundlage.
Die wichtigste und folgenreichste Weichenstellung des BVerfG im Umgang mit der Menschenwürde liegt darin, Art. 1 Abs. 1 GG als individuelles subjektives Grundrecht zu verstehen und anzuwenden. Aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ergibt sich aber noch nicht zwingend, was der zu schützende Inhalt der Menschenwürde ist, oder wann im konkreten Fall die Menschenwürde verletzt wird.
Toleranz ist mehr als bloßes Erdulden und Ertragen. Gelebte Toleranz ist Anerkennung des Anderen als zwar anders, aber wertvoll und gleichberechtigt. Bloßes Dulden heißt beleidigen- von Goethe.
Das Wir gewinnt. In diesem Satz schwingt alles mit, was Inklusion kennzeichnet.
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